Köln – Ab dem kommenden Jahr müssen Energieversorger ihre Stromkennzeichnung schon zum
1. Juli veröffentlichen. Die Deadline liegt erstmals so früh, nachdem die Bundesregierung im Solarpaket 1
die Gelegenheit zu einer europäischen Harmonisierung ergriffen hat.
Die Fristverschiebung ist derzeit jedoch wenig bekannt.