Eine Schlüsselkomponente der Energiewende ist unzweifelhaft der weitere Ausbau der Nutzung von Solarenergie. Aktuell ist der Zubau von PV-Anlagen in Deutschland wieder auf einem recht hohen Nivesu angekommen. Doch das von der Bundesregierung für 2030 gesteckte Ziel bleibt eine erhebliche Herausforderung.
Wie das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) nun herausarbeitete, könnte Mieterstrom erheblich zur Zielerreichung beitragen. Denn hier liegt noch viel ungehobenes Potenzial. So könnten laut IW von den insgesamt 19 Millionen Mieterhaushalten in Mehrfamilienhäusern bis zu 14,3 Millionen von Mieterstrom profitieren. Das Stromerzeugungs-Potenzial der etwa 1,9 Millionen Gebäude liege bei 43 Terawattstunden.
Selbst ohne Wohnungseigentümergemeinschaften läge das Mieterstrom-Potenzial immer noch bei rund 934.000 Gebäuden mit einer möglichen Produktion von 16,07 Terawattstunden. Allerdings gibt es der Studie zufolge aktuell nur 9.000 angemeldete Anlagen. Die jährliche Stromproduktion liegt bei 0,16 Terawattstunden.
Wie das IW einräumt, habe der Ausbau von Solaranlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern in den vergangenen Jahren an Dynamik gewonnen. Allerdings sei er bei Mehrfamilienhäusern im Geschosswohnungsbau „kaum voran[gekommen]“. Grund sei, dass die Interessen zwischen Mietern und Vermietern derzeit „kaum zusammengebracht werden können“.
Hemnisse bestünden aktuell etwa in der Wirtschaftlichkeit: Werde eine PV-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus installiert und die produzierte Energie vollständig ins öffentliche Netz eingespeist, könnten bei der aktuellen Einspeisevergütung (10,79 bis 12,87 Cent je Kilowattstunde) keine ausreichenden Erträge für eine nennenswerte Rendite erzielt werden.
Bei der Vermarktung als Lokalstrom in einem Mieterstrommodell können jedoch Erträge bis zu 90 Prozent des in dem jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs erzielt werden. Dies kann sowohl für Vermieter ein gewinnbringendes Geschäftsmodell sein als auch kostensparend für Mieter.
Technisch erfordere die sogenannte Drittbelieferung eine verbrauchsbezogene Abgrenzung zwischen eigenem PV-Strom und zusätzlich benötigtem Strom aus dem Netz. Um dies zu gewährleisten, sollen in Zukunft virtuelle Summenzähler und Smart Meter die Regel sein. Wenn sich die Zähler in alten Gebäuden auf der jeweiligen Etage in den einzelnen Wohnungen befinden, werden Umbaumaßnahmen erforderlich. Standards in der Zählermethode, eine vereinheitlichte Abrechnung und standardisierte Meldeprozesse bei den über 900 verschiedenen Netzbetreibern sind bisher bundesweit nicht gegeben und werden daher von verschiedenen Marktakteuren gefordert.