Als wichtiges Netzwerkelement agieren innerhalb der ASEW mehr als zwei Dutzend thematische Arbeitskreise. Diese befassen sich regelmäßig auch mit Themen, die das gesamte Netzwerk betreffen.
Diesmal im Fokus: der Arbeitskreis Energiedienstleistungen.
Intensiv diskutierte der Arbeitskreis die künftige Richtung des Gremiums, speziell die Fokussierung auf bestimmte EDL. Dabei zeigten sich aktuell vor allem PV, Heizungen/Nahwärme, Quartiere sowie E-Mobilität als Favoriten.
Daneben stand die Gewährleistungsabsicherung für bauseits gestelltes Material im Fokus. Dies stellt durchaus eine Herausforderung dar. Denn Stadtwerke als Contractoren kaufen oft im Vorfeld etwa PV-Module oder Wechselrichter ein, die dann vom örtlichen Handwerk bei Kunden eingerüstet werden. Die einzubauenden Baumaterialien werden von Handwerkern dabei als bauseits gestelltes Material betrachtet.
- Gemäß Werkvertrag haftet der Handwerker nach § 631 BGB sowohl für die Montage als auch für jegliches Baumaterial – unabhängig davon wer dieses
beschafft. - Bei Einbau- und Materialfehlern können für Handwerker erhebliche Kosten für Ersatz und Reparatur aufkommen.
- Im Schadensfall bleibt oft unklar ob Mensch oder Maschine versagt haben – die Ursache und die entsprechende Anspruchsgrundlage bleibt damit offen.
- Der Reklamationsaufwand bei Herstellern ist sehr hoch und bindet zusätzlich administrative Ressourcen.
Die Teilnehmer des Arbeitskreis ließen sich eine mögliche Lösung vorstellen.
Bei Fragen zu den behandelten Themen oder dem Arbeitskreis wenden Sie sich gerne an Christoph Landeck.