PV-Lösungen in der Wohnungswirtschaft sind ein sehr begehrtes Geschäftsfeld. Eine hohe Nachfrage (sowohl von Mieter-, aber auch von Vermieterseite) trifft auf gute Möglichkeiten, Folgedienstleistungen an das eigentliche Produkt zu koppeln.
Bisher war hierbei Mieterstrom mit PV eine erprobte Lösung. Zuletzt geriet aber auch verstärkt das neue Modell der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung in den Fokus.
Doch welchem Modell würden objektive Personen den Vorzug geben? Gemeinsam mit Julia Rawe von der Kanzlei von Bredow Valentin Herz haben wir kürzlich dazu ein Web-Seminar durchgeführt. Das eindeutige Ergebnis: Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung sind noch sehr viele Fragen offen.
Der Ansatz der Bundesregierung war durchaus begrüßenswert: Die gemeinschaftliche Versorgung von Mehrfamilien- oder Miet-Gebäuden mit Energie sollte für Hauseigentümer einfacher werden. In der Tat hat das Solarpaket I dazu beigetragen, dass der Bau von PV-Anlagen und die Belieferung mit Strom einfacher wurden.
Allerdings erweist sich das neue Modell der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung als unwirtschaftlicher denn „klassischer“ Mieterstrom. Zum einen wird hier kein Mieterstromzuschlag an den Anlagenbetreiber ausgezahlt. Zum anderen fällt für jeden Letztverbraucher die Grundgebühr für die Netznutzung an. Beim „klassischen“ Mieterstrom ist nur der Summenzähler von der Grundgebühr Netznutzung betroffen.
Außerdem wird das neue Modell gerade für Mieter komplexer, da diese hierbei zwei Stromverträge parallel unterhalten müssen: Einen mit dem Vermieter bzw. Betreiber der PV-Anlage für den Bezug des PV-Stroms über einen sogenannten Gebäudestromvertrag und einen Vertrag für den Reststrombedarf, wenn die Sonne nicht scheint. Dafür kann ein beliebiger Stromlieferant am Markt ausgewählt werden.
Aktuell sind zudem noch viele Prozesse zwischen Anlagen-, Messstellen- und Netzbetreiber unklar, insbesondere im Hinblick auf die notwendige Kommunikation der Verteilungsschlüssel und der damit verbundenen korrekten Abrechnung der Letztverbraucher.