Neue Förderung für Dekarbonisierung

vom 24.08.2024

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat eine neue Förderrichtlinie aufgelegt. Mit der „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ soll die Dekarbonisierung vor allem bei kleinen und mittelständischen Industrieunternehmen vorangebracht werden.

Der neue Fördertopf hat für die gesamte Laufzeit ein Volumen von etwa 3,3 Milliarden Euro. Der erste Förderaufruf startet voraussichtlich im September.

Das Förderprogramm fügt sich laut BMWK in andere Klimaprogramme ein und schließe die Lücke zum Mittelstand. Das neue Programm sei auf die Förderungen der Klimaschutzverträge abgestimmt – beide Förderprogramme können aber nicht kumuliert werden.

Die Fördermöglichkeiten starten ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen und einer Million Euro für große Unternehmen. Ab einem Projektvolumen von 15 Millionen Euro ist eine Kofinanzierung der Bundesländer in Höhe von 30 Prozent vorgesehen.

Das Programm besteht aus zwei Modulen: Das Modul „Förderung von Dekarbonisierungsprojekten“ richtet sich an Unternehmen der energieintensiven Grundstoffindustrie, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 Prozent ihrer CO2-Emissionen in der Produktion einsparen wollen. Das zweite Modul fördert den Einsatz von CCU und CCS. Die Förderung ist auf schwer vermeidbare CO2-Emissionen beschränkt.

Im ersten Förderaufruf sind Investitionsvorhaben in den Sektoren Kalk, Zement und thermische Abfallbehandlung förderfähig.