Der Bund muss unmittelbar wirksame Klimaschutz-Maßnahmen ergreifen. Dazu verpflichtet ihn ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg aus dem Mai. Dieses ist nun rechtskräftig, nachdem das Bundesumweltministerium keine Revision eingelegt hat.
Sofortige Maßnahmen im Landnutzungssektor müssten demzufolge mehr als 40 Millionen Tonnen CO2 vermeiden. Möglich wäre dies etwa durch weniger Abholzung oder die Wiedervernässung ehemaliger Moore. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), einer der Kläger gegen den Bund, fordert jetzt einen Entwurf mit konkreten Maßnahmen bis zum 31. Oktober.
Wie der DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner mitteilte, wolle man andernfalls ein Vollstreckungsverfahren einleiten.
Im Jahr 2045 soll der Landnutzungssektor laut Klimaschutzgesetz eigentlich 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente speichern. Laut Berechnungen wird der Sektor aber ohne weitere Anstrengungen sogar 2045 noch CO2 ausstoßen.
Laut dem DUH-Bundesgeschäftsführer sei die positive Wirkung des Urteils für den Naturschutz und die Landnutzung gar nicht zu überschätzen. Die Bundesregierung werde damit gezwungen, auch in Land- und Forstwirtschaft mehr für Klimaschutz und Natur zu tun. Überfällig sei ein ambitioniertes neues Waldgesetz, das sich am Ökosystem Wald und nicht einseitig an den Interessen der Forstindustrie orientiert. In den laufenden Haushaltsverhandlungen müssten die Mittel für die Wiederherstellung von Mooren, Feuchtgebieten und Wäldern aufgestockt statt gekürzt werden.