Das Bundesverfassungsgericht muss sich erneut mit einer Klageeinreichung gegen die deutsche Klimapolitik befassen. Die beiden Umweltorganisationen Greenpeace und Germanwatch haben gemeinsam mit nicht weniger als 54.584 Mitklägern Verfassungsbeschwerde gegen die Klimapolitik der Bundesregierung eingelegt.
Die Zahl der Mitkläger ist so hoch, weil sich erstmals alle in Deutschland lebenden Menschen ab 14 Jahren beteiligen konnten. Die Kläger fordern ein „verfassungskonformes Klimaschutzgesetz“ und Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen vor allem im Verkehrssektor.
Die Rechtanwältin der beiden Umweltorganisationen, Roda Verheyen, wirft der Bundesregierung vor, „wirksame und sozial gerechte Klimaschutzmaßnahmen“ zu verschleppen und damit Freiheits- und Gleichheitsrechte zu verletzen. „Um unsere Grundrechte zu wahren, müssen Emissionsreduktionen rechtzeitig eingeleitet und umgesetzt werden – die Novelle des Klimaschutzgesetzes erreicht genau das Gegenteil.“
Hauptkritikpunkt ist, dass im Klimaschutzgesetz nun Zielverfehlungen des einen Sektors durch Übererfüllung in einem anderen Sektor ausgeglichen werden können sollen. Neben vielen Umweltorganisationen zweifelt auch der von der Bundesregierung eingesetzte Expertenrat für Klimafragen an der Wirksamkeit dieser Regelung.
Im Fokus steht vor allem der THG-Ausstoß im Verkehrssektor. Laut Umweltbundesamt war er 2023 „der einzige Sektor“, der sein Minderungsziel „deutlich“ verfehlt und sich weiter vom gesetzlichen Zielpfad entfernt hat. Auch in den Vorjahren hatte der Verkehrssektor (seinerzeit gemeinsam mit dem Gebäudesektor) die Klimaziele verfehlt.
Die Kläger argumentieren, dass, würden Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrssektor weiterhin aufgeschoben, bereits in den 2030er-Jahren harte Einschnitte bis hin zu Fahrverboten für Verbrenner dräuten. Besonders betroffen wären etwa Menschen mit geringem Einkommen, die in ländlichen Gebieten ohne öffentliche Verkehrsanbindung leben.