Gericht revidiert Klimaurteil gegen Shell

vom 12.11.2024

Vor gut drei Jahren verpflichtete ein niederländisches Gericht den Ölkonzern Shell, die CO2-Emissionen drastisch zu senken. Jetzt wurde das Urteil in einem erneuten Verfahren aufgehoben. Nach dem Urteil eines Zivilgerichts in Den Haag muss Shell seinen CO2-Ausstoß nun doch nicht drastisch reduzieren. 

In erster Instanz war Shell damals unterlegen und zu netto 45 Prozent weniger CO2-Emissionen als 2019 verurteilt worden. Shell hatte dagegen Berufung eingelegt und begrüßt das nun ergangene Urteil. Shell-Chef Wael Sawan zufolge sei das Urteil „gut für die weltweite Energiewende, für die Niederlande und für unser Unternehmen“. Shell halte am Ziel fest, seinen Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um die Hälfte zu senken.
 
Selbverständlich sind die Kläger enttäuscht. Der Direktor der Umweltschutzorganisation Milieudefensie, Donald Pols, sagte: „Das tut weh“. Doch will die Organisation weiterkämpfen und „große Verschmutzer wie Shell angehen“. Es ist noch nicht entschieden, ob Milieudefensie in die Revision bei der höchsten Instanz geht.

Pols sieht aber auch positive Elemente. „Wir sehen auch, dass dieses Verfahren dafür gesorgt hat, dass große Verschmutzer nicht unantastbar sind.“ Die Richter hatten nämlich auch den Umweltschützern in wesentlichen Punkten recht gegeben. Erstens stellten sie fest: Der Schutz vor den schädlichen Folgen des Klimawandels ist ein Menschenrecht. Und zweitens sehen sie auch Unternehmen wie Shell in der Verantwortung, diese Rechte zu wahren.

Die Richter stellten zudem fest, dass gerade Konzerne wie Shell wesentlich zum Klimawandel beigetragen haben. Shell habe auch die Pflicht, sich für den internationalen Klimaschutz einzusetzen. Doch eine konkrete Verpflichtung sprach das Gericht nicht aus. Es gebe keine Grundlage, dem Konzern einen konkreten Prozentsatz zur Senkung des Ausstoßes von klimaschädlichem Kohlendioxid aufzuerlegen.

Der IGH sieht die Staaten völkerrechtlich zum Klimaschutz verpflichtet.