167 Seiten: So umfangreich ist der Gesetzentwurf für das Kraftwerkssicherheitsgesetz, den das Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet hat. Datiert ist der Entwurf auf den 30. Oktober. Aktuell zirkuliert er in Branchenkreisen.
Der Entwurf fixiert erstmals Ergebnisse des bisherigen Beratungsprozesses zwischen dem Ministerium und der Energiebranche. Allerdings geht die Regierungsseite bislang nicht auf zentrale Forderungen aus der Branche ein. Der Gesetzentwurf soll aktuell bereits in Ressortabstimmung sein. Seine Verabschiedung steht angesichts der fehlenden Regierungsmehrheit indes eher nicht unmittelbar bevor.
Auswirkungen hätte das entsprechende Gesetz u.a. auch auf den KWK-Bereich. So sollen KWK-Anlagen auch nach 2026 gefördert werden können. Voraussetzung ist, dass es eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gab und die Anlage bis zu vier Jahre nach der Genehmigung in Dauerbetrieb geht. Alternativ reicht auch eine verbindliche Bestellung der Anlage oder im Fall einer Modernisierung eine verbindliche Bestellung wesentlicher Anlagenteile. Die Dauerbetriebsforderung ist auch dann verbindlich.
In Bau oder Planung befindliche Wärmenetze sollen bis Ende 2027 gefördert werden können, wenn bestimmte Genehmigungen bereits vorliegen und das Netz vier Jahre später in Betrieb genommen wird. Alternativ soll ebenfalls eine verbindliche Beauftragung von Bauleistungen genügen.
Das heißt gleichzeitig auch, dass das BMWK das KWK-G nicht verlängern will.
Der Bund geht von voraussichtlichen Kosten von 14,6 Milliarden Euro aus. Deren Zahlung würde sich auf den Zeitraum 2029 bis 2042 erstrecken. Am teuersten wäre dabei die Phase von 2035 bis 2039, wo jährlich jeweils eine Milliarde Euro an Förderkosten anfiele.
Kundinnen und Kunden übrigens müssen mit einem Kostenblock von etwa 3,3 Milliarden Euro im Zeitraum von 2029 bis 2045 rechnen. Diese Kosten sollen über eine neue Stromumlage finanziert werden. Zieht man die Finanzierungsbasis der bisherigen Umlagen als Grundlagen heran, würde das für eine Umlagenhöhe von 0,3 bis 0,35 Cent je Kilowattstunde sprechen.
Bei der Realisierung der neuen Kraftwerke sollen solche „auf der grünen Wiese“ Vorrang vor solchen an bestehenden Kraftwerksstandorten haben. Die Masse der neuen Kraftwerke soll zudem im sogenannten „netztechnischen Süden“ entstehen, d.h. in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Nordrhein-Westfalen.