Einigung auf Biomassepaket

vom 31.01.2025

Der Bundestag hat das Biomassepaket beschlossen. Durch das von SPD, Grünen und Union eingebrachte Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird unter anderem das Ausschreibungsvolumen für die Jahre 2025 und 2026 deutlich erhöht. 

Ziel ist es, Biogasanlagen, die ansonsten aus der Förderung fallen würden, eine Anschlussperspektive zu bieten. Zudem wird der Anreiz verstärkt, die Anlagen flexibel zu betreiben.

Dazu wird das Ausschreibungsvolumen in diesem Jahr auf 1.300 Megawatt und 2026 auf 1.126 Megawatt erhöht. Zusätzlich sollen nicht genutzte Volumen aus der Biomethan-Ausschreibung des Vorjahrs in das Segment für Biogas übertragen werden. Auch in den darauffolgenden Jahren ist ein moderater Anstieg der Ausschreibungsmengen vorgesehen.

Anlagen, die an eine Wärmeversorgung angeschlossen sind, sollen dabei bevorzugt gefördert werden. Die Anschlussförderung für die Anlagen wird von bisher zehn auf zwölf Jahre verlängert.

Verschärft wird die Regelung zum „Maisdeckel“. Die Substratobergrenze für Mais wird demnach in diesem Jahr nur noch 30 Masseprozent, ab 2026 dann 25 Masseprozent betragen. Hierdurch sollen für die Verstromung weniger Anbaubiomasse und dafür mehr Gülle-, Abfall- und Reststoffe eingesetzt werden. 

Um die Flexibilisierung von Biomasseanlagen zu steigern, soll ein neues Fördermodell angewandt werden. Statt die Vergütung an die Bemessungsleistung der Anlagen zu knüpfen, wird die Förderung für eine bestimmte Anzahl an Betriebsstunden gezahlt. Der Flexibilitätszuschlag wird zudem von bislang 65 Euro je Kilowattstunde auf 100 Euro angehoben.

Vorgesehen ist zudem, dass Betreiber nach Erhalt des Zuschlages ihre Anlagen dreifach überbauen müssen. Im ursprünglichen Kabinettsentwurf war noch von einer vierfachen Überbauung die Rede. Für kleine Anlagen mit unter 350 Kilowatt Leistung gilt dagegen weiterhin die doppelte Überbauung. Auch haben Anlagenbetreiber nun dreieinhalb Jahre Zeit, um die für die Flexibilisierung notwendigen Anpassungen an ihren Anlagen vorzunehmen.

Die Gesamtkosten des Pakets belaufen sich bis zum Förderende auf 11,47 Milliarden Euro – ein Anstieg von 1,52 Milliarden Euro gegenüber den aktuellen Regelungen im EEG.

Die BNetzA erwartet guten Zuspruch zur nächsten Biomasse-Ausschreibung.