CCS: Gesetz im Eilverfahren?

vom 04.06.2025

Die Bundesregierung will der Industrie rasch erlauben, ihre CO2-Emissionen abzuscheiden und zu speichern. Im zügigsten Fall wäre ein Abschluss des geplanten Gesetzes schon „Mitte/Ende Oktober 2025 denkbar“. So steht es in einer als Verschlusssache eingestuften Leitungsvorlage des Bundeswirtschaftsministeriums, aus dem das Handelsblatt zitiert.

Sechs bis acht Wochen danach könne das Gesetz in Kraft treten, möglicherweise also schon kommenden November. 

Gerade energieintensive Betriebe hoffen auf die Technologie, um damit ohne Investitionen in neue Produktionsanlagen klimaneutral produzieren zu können. Für einige Branchen ist es technisch oder finanziell nur unter hohem Aufwand möglich, ihre Produktion von Kohle oder Gas komplett auf klimaneutrale Brennstoffe wie Wasserstoff umzustellen. 

Bereits die letzte Bundesregierung hatte versucht, der Wirtschaft CCS freizugeben. So heißt es denn auch in der Vorlage: „Der beigefügte neue Gesetzesentwurf beruht weitgehend auf dem Entwurf aus der letzten Legislaturperiode“.

Im Bundeswirtschaftsministerium werden nun mehrere Szenarien durchgespielt, um einen möglichst schnellen Abschluss des Gesetzes zu ermöglichen. Die Beamten bringen in der Leitungsvorlage die Möglichkeit ins Spiel, auf die „Frühkoordinierung“ zu verzichten, „aufgrund der umfassenden Abstimmungen in der vorherigen Legislaturperiode zu einem in überwiegenden Teilen unveränderten Gesetzentwurf“. Bei der Frühkoordinierung handelt es sich um eine Vorabstimmung zwischen den wichtigsten Ministerien. 

Darüber hinaus wird die Frage aufgeworfen, ob das Gesetz als Entwurf der Regierung oder als Entwurf der Koalitionsfraktionen eingebracht wird. In letzterem Fall „kann auf eine Länder- und Verbändeanhörung verzichtet werden“.