Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist weiterhin das zentrale Instrument zur konkreten Ausgestaltung bzw. Steuerung der Energiewende. Die Bundesregierung plant nun ein grundlegend neu ausgerichtetes EEG.
Bei der anstehenden Novelle sollen neben einem weiterhin umfassenden Ausbau erneuerbarer Energien vor allem mehr marktwirtschaftliche Elemente sowie eine stärkere Systemintegration im Fokus stehen. Zugleich soll der Ausbau von Photovoltaik künftig gezielter an vorhandene Netzkapazitäten gekoppelt sein.
Diese Eckpunkte nannte Bundesumweltminister Carsten Schneider auf einer Fachveranstaltung seines Ministeriums. Dem Bundesumweltminister zufolge werde 2026 ein „Weichenstellungsjahr“ für Energiewende und Netze. Dabei nehme der Gesetzgeber eine zentrale Rolle ein mit Vorhaben wie der EEG-Novelle, dem Kraftwerkssicherheitsgesetz und dem Bundesbedarfsplangesetz.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien solle dabei ohne Einschränkung „auf unverändert hohem Niveau“ fortgesetzt werden. Darauf habe sich der Koalitionsausschuss im November verständigt. Gleichzeitig betonte Schneider die Notwendigkeit, Erneuerbarenausbau und Netzausbau enger zu synchronisieren.
Kern der EEG-Reform soll eine stärkere marktwirtschaftliche Ausrichtung sein. Bisherige Förderinstrumente sollen zurückgefahren werden. Das EEG solle mehr zu einem Absicherungsinstrument werden, das vor allem Finanzierungskosten senke.
Im Zentrum sollen künftig die neuen „Contracts for Difference“ stehen. Anlagenbetreiber erhalten bei niedrigen Marktpreisen hierbei Ausgleichszahlungen, müssen aber bei hohen Preisen Erlöse an den Bund zurückzahlen. Laut dem Bundesumweltminister sei das „ein fairer Deal sowie ein Gebot von Effizienz und Fairness“.
Ziel sei es, Mitnahmeeffekte zu vermeiden und gleichzeitig die günstigen Finanzierungsbedingungen für den Erneuerbarenausbau zu sichern.