GEG/GMG: Eckpunkte sind bekannt

vom 24.02.2026

Die Bundesregierung will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) umfassend umarbeiten und künftig unter dem Namen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) firmieren lassen. Dazu haben sich Union und SPD nun auf Eckpunkte geeinigt. Unter anderem entfällt die bisherige 65-Prozent-Erneuerbaren-Vorgabe.

Zentrale Punkte der fünf Seiten umfassenden Eckpunkte: 

  • Die pauschale Vorgabe eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten entfällt.
  • Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungen werden gestrichen. Das GMG wird keine Regelungen zum verpflichtenden Wechsel funktionierender Heizungssysteme enthalten. 
  • Das GMG soll „einen technologieoffenen Katalog mit allen möglichen Heizungsoptionen nennen und eine Offenheit für Innovationen schaffen.“ 
  • Greifen soll künftig eine sogenannte Biotreppe: Alle Heizungsarten, die ab dem 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil an CO2-neutralen Brennstoffen nutzen, können künftig betrieben werden. 
  • Kommunen unter 15.000 Einwohnern sollen bei der kommunalen Wärmeplanung entlastet werden. Für diese Gruppe gilt künftig eine stark vereinfachte Wärmeplanung, bei der sich der Aufwand um bis zu 80 Prozent reduziert. 

Für öffentliche Bauten und Neubauten verschafft dies indes nur eine kurze Aufschubphase: Denn nach  EU-Recht muss die Wärmeversorgung ab 2028 (öffentliche Nichtwohngebäude) bzw. ab 2030 (alle Neubauten) vollständig aus erneuerbaren oder CO2-armen Quellen kommen. Per definitionem erfüllen das vor allem Wärmepumpen, Fernwärme oder Biomasse.

Eine Förderung für Heizungen im Neu- und Bestandsbau wird es auch künftig geben. Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird bis mindestens 2029 auskömmlich finanziert. 

Mehr als bisher will der Bund für Wärmenetze: „Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) wird gesetzlich geregelt und aufgestockt, um den Bau und die Dekarbonisierung von Nah- und Fernwärmenetzen zu unterstützen und Verbraucherpreise zu entlasten.“ Wichtig ist dem Bund dabei das Kriterium der Bezahlbarkeit: Dies soll etwa durch die Einrichtung einer Preistransparenzplattform sichergestellt werden.

Die Bundesregierung will bis Ostern einen Gesetzentwurf beschließen. Nach dem Willen der Koalition sollen die Eckpunkte dann noch vor dem 1. Juli in Form des dann neuen GMG in Kraft treten.

Zu den GMG-Eckpunkten

Von Verbänden und Organisationen gibt es viel Kritik zu den sich abzeichnenden Anpassungen. Am deutlichsten formuliert es die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Ihre Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz sieht im „Gebäudemodernisierungsgesetz […] mehr als ein[en] Rückschritt – es ist ein klimapolitischer Wortbruch und ein energiepolitischer Offenbarungseid“. Statt fossile Abhängigkeiten endlich zu beenden, ermutige die Bundesregierung zum Einbau neuer Gas- und Ölheizungen. Besonders zynisch sei die soziale Dimension. „Millionen Mieterinnen und Mieter werden an eine teure und auslaufende Gasinfrastruktur gefesselt, obwohl sie über ihre Heizung nicht einmal selbst entscheiden können.“

Kritisch sieht der Bauherrenschutzbund (BSB) die so genannte Bio-Treppe. Wegen deren Ausrichtung auf nur begrenzt verfügbare grüne Gase und Wasserstoff drohten aktuell nicht kalkulierbare Mehrkosten für private Haushalte. BSB-Geschäftsführer Henrik Fork-Weigel zufolge sei es deshalb entscheidend, „dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz die unabhängige Energieberatung und den individuellen Sanierungsfahrplan stärkt. Sie geben Eigentümerinnen und Eigentümern eine verlässliche, marktneutrale Entscheidungshilfe, um zukunftsfähig zu bauen und modernisieren.“ Der geplante Wegfall der Beratungspflicht beim Heizungstausch sei der falsche Ansatz, wenn es um eine sichere Entscheidungsfindung geht. „Hier muss die Bundesregierung dringend nachbessern“. 

Die Verfügbarkeit von grünem Gas sieht auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) als Schwachpunkt. Eine Grüngasquote von zunächst einem Prozent sei zwar machbar. Entscheidend sei aber die Frage, wie die Quote darüber hinaus erhöht werden könne.

Laut dem VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing bleibe die Koalition hier eine Antwort schuldig. „Wir sehen aktuell nicht, wie der Hochlauf grüner Gase und insbesondere Biomethan für eine Beimischung ins Gasnetz massiv gesteigert werden kann, ohne weitere Kostensteigerungen für Eigentümer und Mieter zu verursachen. So droht eine Grüngasquote zur Mogelpackung zu werden, die Verbraucher erst in trügerischer Sicherheit wiegt und sie dann teuer zu stehen kommt.“

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) begrüßt zumindest das klare Bekenntnis der Regierungsfraktionen zur vollständigen Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD). Deren konsequente Umsetzung ist laut dem geschäftsführenden Deneff-Vorstand Henning Ellermann „ein wichtiges Signal für Investitionssicherheit und europäische Verlässlichkeit“.  Die Vorgaben müssten nun zügig in der Gesetzesnovelle und in der Förderpolitik Niederschlag finden. Immerhin: Nach einer Phase erheblicher Verunsicherung und Investitionszurückhaltung im Heizungs- und Sanierungsmarkt könnten die angekündigten Vereinfachungen durch das GMG zumindest zu mehr Planungssicherheit beitragen.