
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat einen Beschluss der EU-Kommission zum EEG2012 kassiert. Dabei geht es um die Einstufung der Industrieprivilegien bei der EEG-Umlage als unzulässige Beihilfe. In einem Urteil im Mai 2016 hatte das Gericht der Europäischen Union (EuG) dieser Auffassung noch zugestimmt und eine Klage Deutschlands abgewiesen. Die Bundesregierung ging daraufhin in Revision.
Zur aktuellen EuGH-Entscheidung heißt es, mit dem Urteil gebe der Gerichtshof dem Rechtsmittel statt, hebe das Urteil des Gerichts auf und erkläre den Beschluss der Kommission für nichtig. „Der Gerichtshof kommt zu dem Ergebnis, dass das Gericht die mit der EEG-Umlage erwirtschafteten Gelder zu Unrecht als staatliche Mittel angesehen hat. Infolgedessen fehlt eine Voraussetzung für die Einstufung der Vorteile, die sich aus den mit dem EEG 2012 eingeführten Mechanismen ergeben, als ‚Beihilfen‘.“ Die EEG-Umlage könne einer Abgabe nicht gleichgestellt werden. Zudem habe der Staat keine Verfügungsgewalt über die aus der EEG-Umlage erwirtschafteten Gelder.