Die drei Regierungspartner in spe SPD, Grüne und FDP haben ihren Koalitionsvertrag vorgelegt. Dieser enthält wesentliche Neu-Weichenstellungen auch für den Bereich Energie und Klimaschutz. Der SPIEGEL bezeichnete den Vertrag in seinem Newsletter „Klimabericht“ als „das wohl ambitionierteste deutsche Klimaschutzregierungsprogramm der deutschen Geschichte“.
Und in der Tat finden sich in dem knapp 180seitigen Dokument Festlegungen, die die Energiewende mit neuem Schwung versorgen und zugleich einen ambitionierteren Klimaschutz in Deutschland implementieren könnten.
Grundsätzlich sehen die drei Partner den Ausbau erneuerbarer Energien als „zentrale[…][s] Projekt […][der] Regierungsarbeit“. Dabei soll die Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik „auf den 1,5-Grad-Pfad“ ausgerichtet und dazu „die Potenziale auf allen staatlichen Ebenen“ aktiviert werden. Insgesamt wollen die drei Parteien in diesem Kontext konkrete Ziele „ambitioniert“ vom „gemeinsamen Beitrag ableiten, zu dem sich die Europäische Union im Rahmen des Pariser Klimaabkommens verpflichtet hat.“
Die EEG-Förderung soll in diesem Rahmen deutlicher vom Strompreis entkoppelt werden. Gesetzt hierbei ist deshalb, die EEG-Umlage „zum 1. Januar 2023 in den Haushalt [zu] übernehmen.“ Statt der jährlich neu fixierten Umlage als Bestandteil des Strompreises soll „der EKF [d.i. der Energie- und Klimafonds], der aus den Einnahmen der Emissionshandelssysteme (BEHG und ETS) und einem Zuschuss aus dem Bundeshaushalt gespeist wird“, die Finanzierung übernehmen. „Der EKF wird in der Lage sein, die Finanzierung der nötigen Klimaschutzmaßnahmen und der EEG-Umlage zu stemmen“.
Flankierend sollen „neben dem EEG […] Instrumente für den förderfreien Zubau, wie z. B. langfristige Stromlieferverträge (PPA) und den europaweiten Handel mit Herkunftsnachweisen im Sinne des Klimaschutzes“ gestärkt werden. Weiterhin sollen die erneuerbaren Energien dezentral ausgebaut und „insbesondere […] ausgeförderte[…] Anlagen und Anlagen außerhalb der EEG-Förderung […] stärker in der Erzeugerregion genutzt werden“. Dazu sollen „alle notwendigen Regelungen“ überprüft werden. Es gilt: „Grün erzeugter Strom muss in der Erzeugerregion auch als grüner Strom genutzt werden dürfen.“
„Mit Vollendung des Kohleausstiegs“ soll die Förderung erneuerbarer Energien insgesamt auslaufen. „Im Rahmen dieser Änderungen werden alle Ausnahmen von EEG-Umlage und Energiesteuern sowie die Kompensationsregelungen überprüft und angepasst. Ziel ist es, Steuerbegünstigungen abzubauen, die sich auf die wirtschaftliche Nutzung von Strom beziehen und dabei die Entlastung durch den Wegfall der EEG-Umlage zu berücksichtigen. Die Unternehmen sollen dadurch insgesamt nicht mehr belastet werden.“
Neu eingeführt werden soll ein sogenannter „Klimacheck“: Klimaschutz soll in der Bundesregierung zu einer „Querschnittsaufgabe“ werden, „indem das jeweils federführende Ressort seine Gesetzentwürfe auf ihre Klimawirkung und die Vereinbarkeit mit den nationalen Klimaschutzzielen hin prüft und mit einer entsprechenden Begründung versieht“.
Der Koalitionsvertrag geht von einem Bruttostrombedarf im Jahr 2030 von 680 bis 750 Terawattstunden aus – was deutlich selbst über der kürzlich angehobenen Prognose des Bundeswirtschaftsministeriums liegt. Von diesem Bedarf „sollen 80 Prozent aus Erneuerbaren Energien stammen“. Um diese Mengen netzmäßig zu verarbeiten, soll der Netzausbau beschleunigt werden. Insgesamt strebt die neue Koalition eine „erhebliche“ Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren an.
Konkret auf die beiden Leistungsbringer Solar- und Windkraft runtergebrochen heißt das: Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. „Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.“ Das gesamte Ausbauziel liegt hierbei bei „ca. 200 GW bis 2030“.
Für Onshore-Windenergieanlagen „sollen zwei Prozent der Landesflächen ausgewiesen werden“. Für den Offshore-Windbereich ist ein Ausbauziel von 30 Gigawatt bis 2030 und 70 Gigawatt bis 2045 vorgesehen. Zur Einordnung: Aktuell bringen es die Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee kumuliert auf eine Leistung von 7,8 Gigawatt. Um dieses Niveau zu erreichen, hat es zehn Jahre gedauert. Die Ampelkoalition strebt also eine Vervierfachung binnen neun Jahren an!
Hinsichtlich der Rolle der für die Stabilisierung des Stromnetzes aufgrund ihrer flexiblen Einsetzbarkeit durchaus wichtigen Bioenergie bleibt der Koalitionsvertrag eher vage: „Die Bioenergie in Deutschland soll eine neue Zukunft haben. Dazu werden wir eine nachhaltige Biomasse-Strategie erarbeiten.“
Zwei Beschlüsse wollen die Partner nicht angreifen: Es bleibt sowohl beim Kohle-, als auch beim Atomausstieg. Erster soll beschleunigt erfolgen. „Idealerweise gelingt das schon 2030.“ Beim Thema Atom leitet der Koalitionsvertrag mit einem Bekenntnis zum Ausbau erneuerbarer Energien ein. Darüber hinaus „setzen [wir] uns auf internationaler und europäischer Ebene dafür ein, dass die Atomenergie für die von ihr verursachten Kosten selbst aufkommt. Wir stellen uns der Verantwortung für die radioaktiven Abfälle. Die Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle soll entsprechend der gesetzlich festgelegten Prinzipien wissenschaftsbasiert, partizipativ, transparent, sich selbst hinterfragend und lernend fortgesetzt werden.“
Der deutsche Strommarkt soll den veränderten Rahmenbedingungen besser Rechnung tragen als bisher. Deshalb wollen die drei Partner ein neues Strommarktdesign erarbeiten.
Im Bereich Mobilität hat die Ampelkoalition ebenfalls großes vor: Deutschland soll als „Leitmarkt für Elektromobilität mit mindestens 15 Millionen Elektro-Pkw im Jahr 2030“ dienen. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg: Stand 31. Oktober 2021 sind in Deutschland rund 576.000 reine batterieelektrisch betriebene PKW zugelassen. Dazu kommen weitere rund 544.000 Plug-In-Hybride.