Aus den Arbeitskreisen (KW 24/23)

vom 12.06.2023

Als wichtiges Netzwerkelement agieren innerhalb der ASEW mehr als zwei Dutzend thematische Arbeitskreise. Diese befassen sich regelmäßig auch mit Themen, die das gesamte Netzwerk betreffen.

Diesmal im Fokus: der Arbeitskreis Elektromobilität.

Die Teilnehmer des Arbeitskreises diskutierten unter anderem Auswirkungen der Strompreisbremse. Bei Vertragsabschlüssen dürfen keine günstigeren Preise an die Neukunden weitergegeben werden und Vergünstigungen bzw. Preisnachlässe 50 Euro nicht übersteigen.

Neues steht hinsichtlich der Ladesäulenverordnung an. Ladesäulen, die ab dem 01.07.2023 im öffentlichen Bereich aufgestellt werden, müssen ein Debit- und Kreditkartenterminal inklusive PIN-Pad besitzen. Dies ist aktuell der wichtigste Punkt, der gerade Stadtwerke und Hersteller beschäftigt. Der Grund: Aktuell gibt es kaum Ladesäulenhersteller am Markt, die diese Kriterien erfüllen.

Gewisse Sorgen bereitet §7c des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes. Danach sind Energieversorgungsunternehmen, die mit ihren Verteilnetzbetreibern in einem Unternehmensverbund sind, dazu verpflichtet, die öffentliche Ladeinfrastruktur auszugliedern. Diese Regelung sorgt für viel Unruhe in der Stadtwerkewelt, da die Ausgliederung sich bei vielen Unternehmen als schwierig gestaltet; der Paragraph könnte dazu führen, dass eine Vielzahl betroffener Unternehmen ihre öffentliche Ladeinfrastruktur ab dem 01.01.2024 offiziell nicht mehr betreiben dürfen. Allerdings steht hier eine finale Rechtsprechung noch aus. Eine Möglichkeit bestünde in der Gründung einer Mobilitätsgesellschaft mit Bussen, Parkhäusern etc.

Bei Fragen zu den behandelten Themen oder dem Arbeitskreis wenden Sie sich gerne an Hanno Ahlrichs.