Als wichtiges Netzwerkelement agieren innerhalb der ASEW mehr als zwei Dutzend thematische Arbeitskreise. Diese befassen sich regelmäßig auch mit Themen, die das gesamte Netzwerk betreffen.
Diesmal im Fokus: der Arbeitskreis Energiemanagementsysteme.
Unter anderem diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über Automatisierte Berichte. Es herrschte Konsens, dass das Themenfeld zunehmend spannend werde. Aktuell erforderten Berichte noch viel manuelle Nachbearbeitung und gestalteten sich dementsprechend aufwändig.
Die Carbon Leakage-Verordnung wurde ebenfalls sehr interessiert aufgenommen. Diese sei für große Industriekunden sehr interessant, da über den Mechanismus Rückzahlungen vom Staat an Unternehmen ermöglicht würden, die teilweise in Effizienzmaßnahmen investiert werden müssen. Auf den Mechanismus wird der Arbeitskreis noch näher eingehen.
Bezüglich der Meldung von Abwärmepotenzialen zeigt sich, dass zunächst nur die wesentlichsten Potenziale gemeldet wurden. Für die Meldung kleinerer Potenziale werden zunächst klarere Vorgaben seitens der BfEE abgewartet.
Das EnEfG warf bezüglich Rechenzentren die Frage auf, wie die Nennanschlussleistung von 300 Kilowatt zu verstehen ist. Konsens aus der Runde ist, dass hier nicht die Energiemenge gemeint ist. Insgesamt werden die Rechenzentren bzw. Leitstellen der Stadtwerke bei allen Teilnehmern mit berücksichtigt.
Auch nach ihrem Außerkrafttreten ist die EnSiMiMaV noch relevant, da vor allem energieintensive Unternehmen über 10 Gigawatstunden Jahresverbrauch von der Umsetzungspflicht für wirtschaftliche Maßnahmen betroffen waren. Hier wurden zwar keine Stichproben durchgeführt, aber an anderer Stelle wollte ein Auditor den Prüfbericht, der zur EnSiMiMaV hätte erstellt werden müssen, sehen. Es steht nach wie vor ungeklärt im Raum, wie mit Unternehmen umgegangen wird, die von der Pflicht betroffen waren, aber keine Maßnahmen umgesetzt haben.
Beim Thema Durchführung von Re-Audits gemäß ISO 50001 wurde berichtet, dass Auditoren verstärkt den Fokus auf die Dokumentation und Bearbeitung der Maßnahmen achten und die Prüfung des Kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP; sprich der tatsächlichen Verbesserungen) eher als zweitrangig ansehen.
Bei Fragen zu den behandelten Themen oder dem Arbeitskreis wenden Sie sich gerne an Richard Orth.