Der Bundestag hat ein Gesetzespaket verabschiedet, das den Einsatz von Steckersolargeräten vereinfacht. Kernbeschluss sind dabei Anpassungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Demnach können Vermieter und Eigentümergemeinschaften künftig ihre Zustimmung zu neuen Balkonkraftwerken nur in bestimmten Fällen verweigern.
Erst im April hatte der Bundestag mit dem Solarpaket I unter anderem die Anmeldung von Steckersolaranlagen bereits deutlich erleichtert. Seitdem müssen neue Anlagen nur noch im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur eintragen werden.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt die Beschlüsse als „erfreulichen Booster für die Solarisierung von Balkonen“. Der Verband rechnet nun mit einem weiteren Nachfrageschub bei Balkon-PV.
Dagegen kritisierte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die ihrer Meinung nach zu weit gehenden Ausnahmen. DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz verwies darauf, dass Vermieter weiterhin „absurde Gründe, wie die Ästhetik“ anführen könnten, um Balkon-PV-Anlagen doch noch zu verhindern.
Ein Grund für die Anpassungen des Gesetzgebers ist sicherlich auch, dass mit den Erleichterungen auch ein regelrechter Boom bei den entsprechenden Anlagen einsetzte. So gingen im zweiten Quartal dem MaStR zufolge mehr als 152.000 Balkon-PV-Anlagen neu ans Netz. Das ist ein Plus von 52 Prozent zum zweiten Quartal 2023.
Insgesamt sind im MaStR derzeit gut 563.000 Anlagen registriert. Die wirklichen Zahlen dürften sogar noch höher sein, da es eine mehrwöchige Nachmeldefrist gibt und manche Anlagen schlicht nicht angemeldet werden.