Die bayerische Landesregierung hat das landeseigene Förderprogramm für Solarspeicher angepasst. Ab kommendem Monat muss die Mindestkapazität neuer Batteriespeicher, für die die Förderung beantragt wird, fünf Kilowattstunden (gekoppelt an eine PV-Anlage von mindestens fünf Kilowattpeak Leistung) betragen. Für die Startförderung von 500 Euro galt bisher eine Speicher- bzw. PV-Anlagengröße von drei Kilowattstunden/Kilowattpeak.
Zudem sinkt mit der neuen Förderrichtlinie die maximal mögliche Förderung von 3.200 auf 2.375 Euro. Zur Begründung sagte der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, man wolle auch weiterhin möglichst alle Anträge bewilligen. Dazu wird die Förderung weiterhin künftig wieder von Monatskontingenten auf ein Jahreskontingent umgestellt. Anders als im Januar können dann wieder unbefristet Förderanträge gestellt werden. Laut dem bayerischen Wirtschaftsministerium sind seit Einführung des Förderprogramms im Sommer 2019 rund 73.000 Förderanträge bewilligt worden.
Wirtschaftsminister Aiwanger betonte die Bedeutung der Förderung im Kontext der aktuellen Marktsituation: „Da die Anschaffungskosten für Batteriespeicher gesunken, aber die Strompreise gestiegen sind, wird sich Eigenverbrauch von Photovoltaik-Strom mit Hilfe eines geförderten Batteriespeichers weiterhin lohnen“. Zugleich forderte der Minister von der Bundesregierung, ein vergleichbares Förderprogramm bundesweit auszurollen. Er werde hierzu auf Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck zugehen.