Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) abwickelt, hat einen vorläufigen, sofort wirksamen Antrags- und Zusagestopp verhängt. Wie die KfW mitteilte, habe man dies nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am Wochenende gemeinsam beschlossen.
Grund ist, dass die erheblich zugenommen habende Antragsflut der letzten Monate eine Ausschöpfung der bereitgestellten Haushaltsmittel in Sicht bringt. Da der Haushalt für 2022 ohnehin unter Vorbehalt steht und Verfassungsklage angekündigt wurde, musste aus KfW-Sicht die Entscheidung kurzfristig so getroffen werden.
Wie die KfW mitteilte, gingen im Zeitraum von November 2021 bis zum 24. Januar Förderanträge im Umfang von über 20 Milliarden Euro ein.
Von Seiten des BMWK hieß es dazu, dass die Bundesregierung die Förderung und gesetzliche Standards für Neubauten neuordne. In Vorgriff darauf werde die Neubauförderung Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre, komplett eingestellt. Die Förderung für Sanierungen werde wieder aufgenommen, sobald Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten werde vor dem Hintergrund der verfügbaren Mittel im Energie- und Klimafonds zügig entschieden.
Das Ministerium machte ebenfalls deutlich, dass „zügig“ über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden werde. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht aus.
Wichtig hierbei: Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung, beispielsweise Heizungstausch.