BEHG-Novelle: BMWK legt Entwurf vor

vom 02.08.2024

Der CO2-Preis im Bereich Verkehr und Gebäude soll EU-weit harmonisiert sein. Da Deutschland hier bereits länger ein nationales Preissystem etabliert hat, muss dort nachjustiert werden. Deshalb hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Entwurf für Anpassungen im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) vorgelegt.

Grund dafür ist das ab 2027 EU-weit greifende CO2-Bepreisungssystem für die Sektoren Gebäude und Verkehr (ETS-2). Basis sind die Richtlinien (EU) 2023/958 und (EU) 2023/959 zur Änderung der EU-Emissionshandelsrichtlinie (TEHG). 

Der BMWK-Entwurf bewertet die Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft als durchaus positiv: „Durch die TEHG-Novelle und die Überführung des nationalen Brennstoffemissionshandels in den künftigen EU-Brennstoffemissionshandel entsteht für die Wirtschaft ein Erfüllungsaufwand, der sich gegenüber den bisherigen Abschätzungen um knapp 4 Millionen Euro pro Jahr verringern wird.“ Mit Greifen des ETS-2 werde die nationale CO2-Bepreisung nach dem BEHG entfallen.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) verwies indes bereits auf Lücken im Referentenentwurf. So fehle etwa eine Festlegung, ob es bis 2027 beim bisherigen Festpreissystem für CO2 bleibt oder für ein Jahr noch das eigentlich im BEHG vorgesehene nationale Handelssystem (nEHS) kommen soll. 

Die technische und administrative Einrichtung eines Handelssystems wäre indes teuer. Denn die entstehenden Fixkosten würden sich erst nach mehreren Jahren amortisieren. 

Das deutsche und das europäische CO2-Preisniveau sollen sich annähern.