Der Bundestag hat den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) angenommen. 377 Abgeordnete stimmten dafür, 257 Abgeordnete dagegen bei neun Enthaltungen.
In der Debatte vor der zweiten und dritten Lesung lobten sich die Koalitionsabgeordneten selbst und bezeichneten den Entwurf als „Genehmigungsturbo“, der jetzt für Deutschland gezündet werde.
Tessa Ganserer von den Grünen zufolge würden mit der BImSchG-Novelle die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, um bei der ökologischen Transformation an Tempo zuzulegen. Mit den vorliegenden Änderungsanträgen handele es sich um die größte Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes seit 30 Jahren. Sämtliche Genehmigungsverfahren würden digitalisiert, vereinfacht und entbürokratisiert.
Der Sozialdemokrat Daniel Rinkert sekundierte und erklärte, aus einem sehr guten Gesetzentwurf habe man im parlamentarischen Verfahren „ein richtig wuchtiges Planungsbeschleunigungs- und starkes Investitionsgesetz“ gemacht. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz sei ein Booster für Wirtschaftswachstum, gute Arbeitsplätze, aber auch für Klima- und Umweltschutz.
Die Liberale Judith Skudelny betonte, dass mit dem Gesetz Unternehmen und den Unternehmern eine Perspektive in Deutschland gegeben werde. „Wir räumen den Weg frei für alle, die in Deutschland und für Deutschland Investitionen tätigen wollen“. Trotzdem nörgele die Union an dem Gesetz herum und wolle „all die guten Punkte“ in Gänze ablehnen.
Naturgemäß steht die Opposition Regierungsvorhaben eher kritisch gegenüber. Für Steffen Bilger von der Unionsfraktion kommt die Novelle zu spät. Der Gesetzentwurf beinhalte gute Punkte, sei aber bei Weitem nicht ausreichend. Deutschland stecke in einer veritablen wirtschaftlichen Krise, nicht nur wegen externer Faktoren und einer schwierigen Weltlage, sondern zuallererst aufgrund des Totalausfalls der Wirtschaftspolitik der Regierung. Es sei „unverkennbar ein grüner Geist, den dieses Gesetz atmet“.
Thomas Ehrhorn von der AfD sagte, wer auf eine Lernkurve der Regierung hoffe, werde leider auch bei diesem „Ideologieprojekt“ wieder enttäuscht: Die Koalition treibe „das Zerstörungswerk unserer Wirtschaft mit geradezu religiösem Eifer“ weiter voran. So erkläre sich auch das Kernanliegen des vorliegenden Gesetzentwurfs, nämlich „die als lästig empfundenen Verzögerungen für den grenzenlosen Ausbau von Erneuerbare-Energie-Anlagen mit aller Macht aus dem Weg zu räumen“.
In der Stellungnahme des Bundesrates zur Gesetzesnovelle gab es einige Änderungsvorschläge. Dies gilt etwa für die Aufnahme des Klimas als Schutzgut. Die Länder kritiseren, dass die Anforderungen, welche im immissionsschutzrechtlichen Verfahren hinsichtlich des neuen Schutzgutes an die Anlage gestellt werden, nicht klar seien und konkretisiert werden müssten. Die Bundesregierung stellte bereits klar, dass sie diesem Vorschlag nicht nachkommen will. Dagegen stimmt sie den Anregungen zur Digitalisierung der Genehmigungsverfahren zu.