Biomasse: Gesetzesänderung erfolgte zu spät

vom 29.11.2021

Die Bundesregierung hat zahlreiche Gesetze in der letzten Legislaturperiode erst im letzten Moment auf den Weg gebracht. Das vermutlich letzte der noch amtierenden Bundesregierung dürfte wohl die Umsetzung der Novelle der Biomassestrom- sowie Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnungen in deutsches Recht sein. Den Beschluss hierüber fasste die Bundesregierung am 24. November. Dabei geht es um die Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie II.

Die EU-Richtlinie ist bereits seit Ende 2018 in Kraft. Die Bundesregierung fasste den Kabinettsbeschluss hierzu jedoch erst in der letzten Kabinettssitzung. Aufgrund dieser administrativen Verzögerung sowie geschuldet der Tatsache, dass es zu wenig Auditoren zur Feststellung der Erfüllung der Nachhaltigkeitskriterien bei der verwendeten Biomasse gibt, sieht der Beschluss eine Übergangsfrist für die Zertifizierung bis zum 30. Juni 2022 vor. Die Branche befürchtet indes, dass auch diese längere Frist nicht ausreichen wird. Denn wegen der Neuregelung müssen zahlreiche Biomasse-Anlagen nun erstmals zertifiziert werden.

Die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, Sandra Rostek, verweist in dem Zusammenhang auf die Schwierigkeit, die sich für viele Anlagenbetreiber ergibt, da die Lagerbestände unabhängig von der Fristverlängerung bereits bis 31. Dezember 2021 den Anforderungen der Verordnung genügen müssen. „In einer so kurzen Zeit teilweise jahrealte Lagerbestände zu zertifizieren ist in der Praxis kaum umsetzbar“.