Das sogenannte Biomassepaket, Ende Februar vorgelegte Änderungen im EEG, sind von der Europäischen Kommission buchstäblich in letzter Sekunde beihilferechtlich genehmigt worden. Die Bioenergie-Verbände sind erleichtert, weisen zugleich aber auf dringend nötige Nachbesserungen hin.
Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB), betonte, dass es wichtig sei, dass „für Hunderte Biogasanlagen im Land ein gangbarer Weg für einen sicheren Fortbestand aufgezeigt“ wurde. Dennoch fordert die Branche nun eine Übergangslösung für jene Anlagen, die in der Kürze der Zeit nicht mehr von den Änderungen profitieren können.
Das Biomassepaket ist Ergebnis eines Kompromisses zwischen der damaligen Rest-Ampelkoalition aus SPD und Grünen sowie den Unionsparteien. Unter anderem sieht das Paket ein höheres Ausschreibungsvolumen von 1.300 Megawatt in 2025 sowie einen höheren Flexibilitätszuschlag von 100 Euro pro Kilowatt installierter Leistung vor.
Die BNetzA wird nach der beihilferechtlichen Genehmigung nun in der kommenden Oktoberausschreibung ein Volumen von 813 Megawatt ausschreiben. Gleichzeitig werden jedoch auch strengere Anforderungen an die Flexibilität von Biogasanlagen sowie ein neues Vergütungssystem eingeführt.
Laut dem HBB sei nun „[d]er Weg […] bereitet für den kurzfristigen Bau von rund 3 Gigawatt flexibler Kraftwerksleistung aus Biogas. Diese Kraftwerke können zukünftig nicht nur zur Versorgungssicherheit im Stromsektor beitragen, sie unterstützen außerdem die klimafreundliche Wärmeversorgung im ländlichen Raum und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Wärmewende“.
Die Bioenergiebranche hofft nun auf weitere Anpassungen, die aus zeitlichen Gründen im Kompromissvorschlag nicht berücksichtigt werden konnten. So müsse perspektivisch in einem zweiten Biomassepaket die bisherige Systematik auf ein Strommengenmodell umgestellt werden. Weiterhin wäre eine langfristige Kontinuität beim zur Verfügung stehenden Ausschreibungsvolumen unerlässlich für das Anschieben neuer Projekte und zur Bereitstellung von flexiblen Kapazitäten. Besserung müsse zudem beim Netzanschluss eintreten. Sehr häufig käme es zu Verzögerungen in der Projektierung, da investitionswilligen Betreibern ein Netzanschluss verweigert wird.
Die Novelle des Energie- und Stromsteuergesetzes, die Biomasse per Definition aus dem Begriff der Erneuerbaren Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts streicht, wird ebenfalls nicht goutiert.
Bioenergie bleibt mit einem Anteil von 80 Prozent Hauptlieferant für erneuerbare Wärme in Deutschland. Die feste Biomasse – Holz in seinen unterschiedlichen Nutzungsformen – ist nach wie vor wichtigster Energieträger. Biogas und Biomethan legen zu.