BMWK-Biogaspaket: Wenig Begeisterung in der Branche

vom 09.12.2024

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen auf Biomethan zentrierten Entwurf für Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgelegt. Für Wärmeversorger interessant: Zuschläge bei der Förderung sollen künftig vor allem an Biomasseanlagen mit Wärmeauskopplung in ein Wärmenetz gehen. Auch Kommunen dürfte das interessieren, weil es oftmals Teil der Kommunalen Wärmeplanung ist.

Weiterhin soll bei der Förderung zukünftig verstärkt auf Anreize zur Flexibilisierung von Anlagen geachtet werden: Der Flexibilisierungszuschlag soll von 65 Euro auf 85 Euro je Kilowatt steigen. Das soll mehr Anlagen von der Volllast in flexible Einsatzszenarien überführen, die für das künftige Stromsystem immer wichtiger werden.

Während der Verband kommunaler Unternehmen Teilaspekte des Paketes (etwa die Erhöhung des Flexibilisierungszuschlags) lobt, ist die Biomassebranche eher enttäuscht bis entsetzt. So sieht der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) im Entwurf „nicht weniger als ein[en] Leitfaden zum Ausstieg aus dieser unverzichtbaren Technologie“. Laut der BEE-Präsidentin Simone Peter seien die Flexibilitätsanforderungen „viel zu hoch, da sie darüber hinaus mit deutlich zu geringen Anreizen flankiert werden sollen.“

Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, sieht vor allem die Reduzierung der geförderten Betriebsstunden von 4.000 in zwei Schritten auf 2.000 Stunden kritisch. Das könnte im schlimmsten Fall dazu führen, dass im Winter, wenn die Nachfrage nach Strom und Wärme besonders groß sei, die Betriebsstunden fehlten.

Ein Hinweis, dass das BMWK selbst nicht mehr an eine Realisierung der Gesetzesänderung glaubt, könnte die Festlegung der Frist für die Verbändeanhörung sein. Diese wurde auf 24 Stunden festgelegt, startend am Nikolaustag – einem Freitag. 

Die BNetzA erwartet guten Zuspruch zur nächsten Biomasse-Ausschreibung.