Bunderat: Zustimmung zu Soforthilfe

vom 14.11.2022

In einer Sondersitzung hat der Bundesrat der Ausgestaltung der Dezember-Soforthilfe zugestimmt. Es ist der erste Schritt der sogenannten Gaspreisbremse. Nach der Unterschrift durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG) damit rechtzeitig in Kraft treten.

Konkret werden Haushaltskunden und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1.500 Megawattstunden Gas durch die einmalige Soforthilfe von den gestiegenen Energiekosten entlastet. Für die Betroffenen entfällt die Pflicht, die vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen für den Monat Dezember zu leisten. Bei der Wärmeversorgung erfolgt die Entlastung durch eine pauschale Zahlung, die sich im Wesentlichen an der Höhe des im September gezahlten Abschlags bemisst.

Der Gesetzentwurf für die weitere Ausgestaltung der eigenten Gas- (und Strom-) Preisbremse wird sich indes noch etwas verzögern. Eigentlich wollte die Bundesregierung diesen in der laufenden Woche verabschieden. Weil noch Details offen sind, ist der Zeitplan nicht mehr einzuhalten. Wie Vize-Regierungssprecherin Christiane Hoffmann sagte, werde es „angesichts der Komplexität und auch des Abstimmungsbedarfs, den wir da im Besonderen mit der EU sehen, […] voraussichtlich in dieser Woche da nicht mehr zu einer Kabinettsbefassung kommen“. Ziel bleibe aber, dass das gesamte Vorhaben Anfang Dezember dann abschließend vom Bundesrat gebilligt werde. Bis Ende November muss es den Bundestag hierfür passiert haben.

Der Bundesrat könnte zu einer Hürde für die Bundesregierung werden.