Bundesrat: Erheblicher Nachbesserungsbedarf beim GEG

vom 15.05.2023

Der Bundesrat hat sich in der letzten Plenarsitzung mit dem Gesetzentwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) befasst. Insbesondere die Regelungen zum Einbau von Heizungen in Neu- wie auch (sanierten) Bestandsbauten wurden dabei sehr kritisch seziert.

In ihrer Stellungnahme fordern die Bundesländer unter anderem, den Quartiersansatz umfassend im GEG zu verankern, weitere Anreize für die Nutzung von Geothermie zu schaffen und raumlufttechnische Anlagen zur Wärmerückgewinnung zuzulassen.

Auch wollen die Bundesländer, dass die Bundesregierung „eine bundesweit geltende Verpflichtung einer kommunalen Wärmeplanung […] schaffen [soll], die bereits bestehende Länderregelungen berücksichtigt“. Diese gibt es bereits in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg. Zudem wollen die Länder, dass „die Förderung von perspektivisch auf erneuerbaren Energien basierenden Wärmenetzen […] verbesser[…]t [wird]“.

Ebenfalls ein Anliegen der Bundesländer ist die vom Bund gewollte Umstellung der Wärmenetze auf erneuerbare Energien. Sie fordern diesen dazu auf, die Umsetzungsfristen „noch einmal auf Angemessenheit“ zu überprüfen. Zumindest teilweise seien Übergangsfristen „dringend notwendig“. Dies zeigten Erfahrungen laufender Projekten zur Nutzung von Tiefengeothermie, Flächensolarthermie oder Wärmespeicher für überschüssigen Wind- und Solarstrom.

Kontrovers wurde in den letzten Wochen die Regelung zur Wärmeerzeugung aufgenommen. Die Bundesregierung will Eigentümer zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei neu einzubauenden Heizungen ab dem Jahr 2024 verpflichten. Darin sieht der Bund einen zentralen Schritt auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität in Deutschland im Jahr 2045. Bestandsheizungen können weiter genutzt und auch repariert werden. Das Enddatum für die Nutzung von Heizungen mit fossilen Brennstoffen ist der 31. Dezember 2044.

Eine Befreiung von der Heizungsumrüstung soll für Personen gelten, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, sofern diese selbst im Gebäude (mit bis zu sechs Wohnungen) wohnen. Diese Altersgrenze sieht der Bundesrat sehr kritisch. Die Bundesländer fordern vom Bund, die Altersschwelle durch eine einfach umzusetzende Härtefallklausel zu ersetzen. Diese soll zum einen konkrete Sachgründe einbeziehen, zum anderen soziale Kriterien berücksichtigen.

Mieter wollen die Bundesländer dadurch vor einer Belastung mit Mehrkosten schützen, dass Vermieter den Anteil der Brennstoffkosten nicht auf die Mieter umlegen können, der den Betrag übersteigt, der zur Erzeugung derselben Menge an Heizwärme mit einer hinreichend effizienten Wärmepumpe anfiele.

Immerhin: Der Bundesrat wies den Gestzentwurf nicht komplett zurück, wie dies von Bayern vorgeschlagen worden war. Auch eine Verschiebung des Inkrafttretens von Anfang 2024 auf Anfang 2027 konnte scih unter den Bundesländern nicht durchsetzen.

Die Stellungnahme der Bundesländer muss nun vom Bundestag beraten und ggf. in einem angepassten Gesetzentwurf berücksichtigt werden.

Der Bundesrat könnte zu einer Hürde für die Bundesregierung werden.