Das von der Bundesnetzagentur (BNetzA) geführte Herkunftsnachweisregister soll erweitert werden. Die Bundesregierung legte dazu einen Entwurf für ein Herkunftsnachweisregistergesetz vor. Details soll dabei jedoch eine Verordnung regeln, zu der der Gesetzentwurf die Bundesregierung ermächtigt.
Ab Anfang 2024 soll es neben dem bekannten Herkunftsnachweisregister ein ebensolches für gasförmige Energieträger geben. Dazu zählt explizit auch Wasserstoff. Ein weiteres Register soll Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien abdecken. Laut Bundesregierung erfülle man mit dem Gesetzesvorhaben unionsrechtliche Vorgaben, speziell aus Artikel 19 der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (EU 2018/2001).
Die neuen Herkunftsnachweise sollen Endkundinnen und -kunden zeigen, dass ein Anteil ihrer Energie aus erneuerbaren Energien stammt.