Bundestag verabschiedet Energiegesetzbündel

vom 31.01.2025

Auch wenn es nur noch knapp drei Wochen bis zur Neuwahl des Bundestages sind, bleibt dieser trotz nichr mehr bestehender Regierungsmehrheit handlungsfähig. So passierten die Anpassungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) gemeinsam mit Anpassungen für Biomasse und Windkraft den Bundestag. 

Ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion „zur Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt“ sowie ein AfD-Antrag zur Abschaffung der CO2-Bepreisung wurden dagegen in den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen. 

Um den Herausforderungen temporärer Überschüsse bei der Stromerzeugung zu begegnen, soll im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Direktvermarktung ausgeweitet und entbürokratisiert und Regelungen zur Vergütung von regenerativen Erzeugungsanlagen in Zeiten negativer Preise angepasst werden. Auch soll die Vermarktung kleinerer Anlagen durch die Übertragungsnetzbetreiber reformiert werden. Durch eine Ausweitung der Steuerbarkeitsanforderungen soll gewährleistet werden, dass erneuerbare Energien zunehmend mehr Funktionen für die Systemsicherheit übernehmen. Durch ein intelligenteres Stromsystem mittels mehr Digitalisierung solle der Weg freigemacht werden, das Ziel eines Anteils von 80 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch im Jahr 2030 sicher und bezahlbar erreichen zu können. 

Der Umsetzung der novellierten Strombinnenmarktrichtlinie, konkret Regelungen im Bereich des Netzanschlusses, dienen Anpassungen im EnWG. Außerdem wird die für das Jahr 2025 vorgesehene Umstellung der an den Strombörsen in den vortägigen Auktionen am Day-Ahead-Markt gehandelten und für die einheitliche Day-Ahead-Marktkopplung maßgeblichen Stromprodukte nachvollzogen, die anstatt von Stundenkontrakten zukünftig Viertelstundenkontrakte vorsehen.

Das europäische Emissionshandelssystem als ein zentrales Instrument der europäischen und nationalen Klimaschutzpolitik schlägt sich in einer TEHG-Novelle nieder. 

Das aktuelle Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) fördert entsprechende Anlagen, wenn sie bis zum 31. Dezember 2026 in Dauerbetrieb genommen worden sind. Im Regelfall liege die Planungs-, Genehmigungs- und Errichtungsdauer insbesondere bei größeren städtischen Anlagen bei mehr als zwei Jahren. Mit der Änderung soll die Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2030 verlängert werden.

Der Gesetzentwurf für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau und zur Beschleunigung des Wohnungsbaus setzt bei der Akzeptanz vor Ort an. Für das Gelingen der Energiewende und eines beschleunigten Ausbaus von erneuerbaren Energien sei es von entscheidender Bedeutung, dass die Flächenplanungen vor Ort durch klar ausgewiesene Windenergiegebiete gesteuert werden können. Dafür brauche es eine bundesrechtliche Lösung.

Insgesamt zeigte sich in den Debatten deutlich, dass die Parteien sich inm Wahlkampfmodus befinden. 

Das GEG soll reformiert werden, am mangelnden Tempo des Bundes gibt es Kritik.