Köln – Die Umsetzung der CSRD in nationales Recht hat in Deutschland eigentlich bereits die Fristen überschritten.
Ein vor kurzem bekanntgewordenes Dokument ließ dafür „Straffreiheit“ vermuten. Das wurde nun zur Gewissheit:
Mit der Festlegung des sogenannten Omnibus-Verfahrens erhalten Unternehmen Fristaufschub.
Auch der Kreis der Betroffenen verringert sich. Doch rät die Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie-
und Wasserverswendung dazu, sich nicht vom Thema Nachhaltigkeit abzuwenden.