Am 26. Februar 2025 hat die EU-Kommission den Vorschlag zum Omnibus I-Paket vorgestellt, das bedeutende Anpassungen an der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) enthält. Durch diesen Vorschlag würde der Anwenderkreis auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem jährlichen Nettoumsatz von über 50 Millionen Euro beschränkt. Damit wären etwa 80 Prozent der bisher betroffenen Unternehmen von der Pflicht befreit! Neben der CSRD gibt es auch einen Vorschlag für die EU-Taxonomie-Berichterstattung. Hier würden sogar nur noch Unternehmen mit einem Nettoumsatz ab 450 Millionen Euro berichtspflichtig.
Auch bei den Standards gibt es Änderungen: Der Umfang der ESRS-Datenpunkte wird reduziert, die geplanten sektorspezifischen Standards entfallen in Gänze. Die Prüfung der Berichte erfordert künftig nur noch begrenzte Sicherheit. Einen Appell an die nun nicht mehr zum Bericht verpflichteten Unternehmen hatte die Kommission dennoch – der freiwillige europäische Nachhaltigkeitsberichtsstandard VSME soll nun doch bitte von diesen Unternehmen genutzt werden.

Umfrage mit 51 Stadtwerken
Im Rahmen unseres monatlichen Sustainability Spotlights am 6. März 2025 haben wir erste Reaktionen aus dem ASEW-Netzwerk erhalten und eine Umfrage unter 51 Stadtwerken durchgeführt. So konnte ein Stimmungsbild zur Betroffenheit der Berichtspflicht erstellt und Reaktionen auf die im Omnibus-Verfahren vorgestellten Änderungen aufgenommen werden.
Die Ergebnisse zeigen eine breite Streuung im Vorbereitungsstand der Stadtwerke, hier sollten sich Stadtwerke auf einer Skala ‚0: noch am Anfang‘ bis zu ‚10: fertig für den Bericht‘ einordnen. Einige Stadtwerke befanden sich noch in den Anfangsstadien der Umsetzung, der größte Teil hatte bereits substanzielle Fortschritte erzielt und wenige sind schon auf der Zielgeraden.

45 Prozent der befragten Stadtwerke haben neues Personal für die CSRD-Umsetzung eingestellt. Dies verdeutlich die Ressourcen, die im letzten Jahr bereits in die Umsetzung der CSRD geflossen sind.

Von den befragten Stadtwerken fallen jedoch nur noch 35 Prozent aufgrund ihrer Beschäftigtenzahl von über 1.000 Mitarbeitern weiterhin unter die Berichtspflicht. 21 Prozent der befragten Stadtwerke müssen aufgrund eines Umsatzes von mehr als 450 Millionen Euro zusätzlich ihre taxonomiekonformen Aktivitäten berichten.

Das bedeutet, dass 65 Prozent der befragten Stadtwerke keinen verpflichtenden Nachhaltigkeitsbericht mehr veröffentlichen müssen. Dennoch plant mehr als die Hälfte dieser Unternehmen (52 Prozent), ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten fortzusetzen, wenn auch teilweise mit reduzierten Ressourcen. Dies zeigt, dass viele Stadtwerke den Wert von Nachhaltigkeitsberichterstattung auch über gesetzliche Verpflichtungen hinaus erkennen.

Insgesamt lässt sich aus den Umfrageergebnissen schließen, dass trotz der Änderungen durch das Omnibusverfahren das Thema Nachhaltigkeit bei den Stadtwerken weiterhin hoch im Kurs steht. Viele Unternehmen setzen ihre Bemühungen in diesem Bereich fort – unabhängig davon, ob sie nun unter die gesetzliche Berichtspflicht fallen oder nicht.
Ermittelte Nachhaltigkeitsrisiken zeigen, dass weiterhin Handlungsbedarf für Energieversorgungsunternehmen besteht. Diese sind nicht nur finanzieller Natur, sondern wirken sich auch auf die Versorgungssicherheit aus. Darüber hinaus sind Unternehmenspartner und Kapitalgeber weiterhin auf Datenpunkte angewiesen, um die Zukunftsfähigkeit ihrer Investitionen sicherzustellen.