Das Sustainability-Spotlight im April

vom 02.05.2024

Im April fand wieder einmal die monatliche Veranstaltung „Sustainability Spotlight“ statt, bei der vier zentrale Themen besprochen wurden, die aktuelle Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung beleuchteten.

1.       Stellungnahme zum Referentenentwurf des IDW: Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) veröffentlichte seine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht. Das IDW begrüßt die Zuweisung der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten als exklusive Aufgabe an Wirtschaftsprüfer. Weiterhin schlägt das Institut vor, die derzeitige Übergangsregelung, welche den bestellten Abschlussprüfer automatisch auch als Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts vorsieht, dauerhaft im Handelsgesetzbuch (HGB) zu verankern. Darüber hinaus fordert das IDW, dass Themen zur Nachhaltigkeit als obligatorischer Teil in der Ausbildung aller angehenden Wirtschaftsprüfer integriert werden sollten, um eine konsistente und umfassende Prüfungsqualität sicherzustellen. Die Institution sprach sich auch gegen eine eigenständige Registrierung von Nachhaltigkeitsprüfern aus, um eine weitere Differenzierung im Berufsstand zu vermeiden. Ebenfalls wurde die Anwendung des elektronischen Berichtsformats (ESEF) für den Lagebericht zugunsten der Beibehaltung bewährter Offenlegungslösungen abgelehnt.

2.       Berichtigung des ESRS:  Die EU hat eine Berichtigung des European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vorgenommen, die hauptsächlich redaktionelle Änderungen beinhaltet. Zuvor hatte bereits das DSRC eine ausführliche Datei zu den Übersetzungsfehlern veröffentlicht, die jedoch nicht alle Bestandteil der EU-Berichtigungen waren.

3.       CSDDD endlich verabschiedet: Ein signifikanter Fortschritt wurde mit der formellen Verabschiedung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) am 24. April erreicht. Dieser legislative Meilenstein folgt auf fünf Jahre intensiver Arbeit und Diskussionen und stellt einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft in Europa dar.

4.       Neue Klimaschutzreform: Die Ampel-Fraktionen haben sich auf ein neues Klimaschutzgesetz geeinigt, das vorsieht, die Einhaltung der Klimaziele zukunftsorientiert, mehrjährig und sektorübergreifend zu kontrollieren, statt rückblickend nach einzelnen Sektoren. Dieser Ansatz soll die gemeinsame Verantwortung stärken, nachdem insbesondere das Verkehrsministerium in den letzten drei Jahren die Ziele verfehlt hat. Die bisherige Verpflichtung der Sektoren, Sofortprogramme bei Nichterreichung der Ziele vorzulegen, wurde im neuen Gesetzesentwurf gestrichen.

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