Auch das letzte Spotlight im Jahr 2024 hat wieder viele Themen besprochen, die aktuelle Entwicklungen im Bereich der Nachhaltig beleuchten:
Klimabewertung von Holz: Das Umweltbundesamt hat eine Studie zur CO2-Intensität von Holz beauftragt. Im Ergebnis zeigt sich, dass Holz hier differenzierter als bisher betrachtet werden muss. Zwar setzt Holz etwa bei der Verbrennung tatsächlich nur so viel CO2 frei, wie in der Zeit des Wachstums aus der Atmosphäre extrahiert wurde. Aber wie sich bei genauerer Betrachtrung zeigt, reduziert die erhöhte Holzentnahme aus Forsten im Sinne der Nutzung als CO2-Senken die Fähigkeit von Wäldern, CO2 zu speichern. Auch wird bisher die langfristige Auswirkung der forstlichen Biomassenutzung auf die THG-Bilanz unterschätzt. Als Folge weist das UBA darauf hin, dass Holz letztlich ein begrenzter Rohstoff ist, dessen energetische Nutzung mit Bedacht erfolgen muss. Insofern unterstützt das UBA die Überarbeitung der Emissionsbewertung im Sinne einer bewussteren Nutzung von Biomasse, der Förderung einer nachhaltigen Forstwirtschaft sowie des besseren Verständnisses für die langfristigen Klimawirkungen der Holzverbrennung.
Bundesrat apelliert an Bundesregierung: Die Bundesländer haben Änderungswünsche zum THG-Emissionshandelsgesetz. So sei die thermische Behandlung gefährlicher Abfälle nicht für den EU-ETS geeignet, da der Fokus auf der CO2-Bepreisung fossiler Energien zur Förderung erneuerbarer Energien liegt. Allerdings kann die Verbrennung gefährlicher Abfälle nicht ersetzt werden, da hohe Temperaturen zur Zerstörung gefährlicher Schadstoffe notwendig sind. Der Bundesrat schlägt vor, dass der Bund keinen Gebrauch der „Opt-in“-Option für die Abfallverbrennung im ETS macht. Dieser Forderung hat die Bundesregierung bereits wiedersprochen. Desweiteren machen sich die Länder Gedsanken über die Verpflichtung von Inverkehrbringern von Brennstoffen, die Emissionszertifikate erwerben und vorlegen müssen (ETS-2). Das führt bei Haushalten mit Gas- und Ölheizungen zu Belastungen, diese tragen die Hauptlast durch höhere Heizkosten. Der Bundesrat fordert hier den Schutz vor stark steigenden Zertifikatspreisen und die gezielte Entlastung für vulnerable Gruppen. Diese Problemanalyse erkennt der Bund explizit an, allerdings gebe es Zwänge zur Umsetzung der EU-Vorgaben der Emissionshandelsrichtlinie in nationales Recht. Die Diskussionen zu sozialen Flankierungen erfolgen außerhalb des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens.
Verzögerte CSRD-Umsetzung?: Aktuell ist unklar, wie es mit der CSRD-Umsetzung weitergeht, sprich ob der Regierungsentwurf erneut ins Parlament eingebracht wird. Wenn dies erfolgt, wäre eine Mehrheit im Bundestag fraglich, da die aktuelle Regierung nicht mehr über eine eigene Mehrheit verfügt. Sollte das CSRD-Umsetzungsgesetz nicht mehr in diesem Jahr verabschiedet werden, gilt die aktuelle Rechtslage fort: Bereits berichtspflichtige Unternehmen, die unter das CSR-RUG fallen, haben eine nichtfinanzielle Erklärung abzugeben. Diese nichtfinanzielle Erklärung können sie entweder bereits nach den European Sustainability Reporting Standards oder wie bisher nach anderen anerkannten Rahmenwerken abgeben.
Weitere Themen:
- Kritik am Deutschen Nachhaltigkeitspreis
- Diverse Stellungnahmen zu Teilaspekten des ESRS
- Verschiebung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR)
- Anpassungen im CSR-Risikocheck