Auch im März wurden in der monatlichen Veranstaltungsreihe „Sustainability Spotlight“ wieder spannende Nachrichten und Neuerungen bezüglich der CSRD vorgestellt. Hier die Highlights aus der Veranstaltung:
1. Der Referentenentwurf zum CSRD-Umsetzungsgesetz (CSRD-UmsG):
Vergangenen Freitag wurde der lang erwartete Referentenentwurf zum CSRD-Umsetzungsgesetz veröffentlicht. Der Entwurf schlägt 31 Gesetzesänderungen vor, die sich an den Vorgaben der EU-Direktive orientieren und direkt in die jeweilige Gesetzte integriert werden sollen. Die Prüfung der Berichte wird erwartungsgemäß den Wirtschaftsprüfern übertragen, die nun erweiterte Qualifikationen benötigen, um sowohl Jahresabschlüsse als auch Nachhaltigkeitsberichte zu kontrollieren. Eine Übergangsregelung soll den Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung erleichtern. Diese und weitere wichtige Punkte fasst das DRSC (Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V.) kompakt in einem Briefing Paper zusammen.
Quellen:
https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2024_CSRD_UmsG.html
https://www.drsc.de/news/drsc-briefing-paper-zum-refe-csrd-umsg/
2. Kritik am DRSC:
Hintergrund der Diskussion: Das Justizministerium hat das DRSC mit der Repräsentation der Bundesrepublik in internationalen Gremien betraut. Ursprünglich auf die finanzielle Rechnungslegung beschränkt, übernimmt das DRSC nun auch eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung der CSRD und ESRS. Doch diese Erweiterung ist nicht ohne Kontroversen geblieben. In einem offenen Brief haben sich 16 Umwelt- und Wirtschaftsorganisationen an Bundesjustizminister Marco Buschmann gewandt. Sie kritisieren die Finanzstruktur sowie die Gremienzusammensetzung des DRSC, was zu einer einseitigen Standardsetzung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung führe. Die Forderung der Organisationen lautet daher, dass der Paragraf 342 q im HGB angepasst werden muss, um das DRSC-Mandat neu zu bewerten und eine unabhängige Organisation zu etablieren, die frei von Interessenskonflikten ist. Unterzeichnet haben den Brief unter anderem der Naturschutzbund Deutschland (Nabu), Germanwatch, der Dachverband Kritische Aktionärinnen und Aktionäre, Urgewald, die Denkfabriken Climate & Company, Südwind sowie Katharina Reuter, Geschäftsführerin des Bundesverbands Nachhaltige Wirtschaft (BNW) sowie Yvonne Zwick, Vorstandsvorsitzende des Bundesdeutschen Arbeitskreises für Umweltbewusstes Management (B.A.U.M. e.V.).
Quellen:
https://www.bnw-bundesverband.de/sites/default/files/inline-files/27F43506-9797-4A69-9AA8-EF8989B2134F.pdf
https://background.tagesspiegel.de/sustainable-finance/ngos-kritisieren-rolle-des-drsc
3. VSME & DNK:
Ein Lichtblick für kleinere Unternehmen ist der Entwurf zum freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard (Voluntary SME-Standard VSME) der EFRAG. Der Standard ist als eine zugängliche „Light-Version des ESRS“ konzipiert, die speziell auf die Bedürfnisse von Kleinst-, Klein- und mittleren Unternehmen zugeschnitten ist. Ziel ist es, diesen Unternehmen eine wettbewerbsfähige Möglichkeit zu geben, ohne die komplexe und oft belastende Vollversion des ESRS nutzen zu müssen. Der modulare Aufbau des VSME erlaubt es, relevante Daten für die ESRS-Berichterstattung innerhalb der offenen Wertschöpfungskette zu erfassen. Der DNK hat diesen Standard in einem Webinar vorgestellt und sammelt nun aktives Feedback von Unternehmen zur Weiterleitung an die EFRAG, um den Standard zu verfeinern.
Quellen:
https://www.efrag.org/News/Public-479/EFRAGs-public-consultation-on-two-Exposure-Drafts-on-sustainability-r
https://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/media/j25kfqsg/dnk_infoveranstaltung_zum-esrs-vsme.pdf