
Die Bundesregierung hat die Novellierung der Ladesäulenverordnung verabschiedet. Das Ziel: Bezahlen an öffentlich zugänglichen Ladesäulen soll künftig einfacher und nutzerfreundlicher werden.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zufolge sei dies nötig für den Erfolg der E-Mobilität „auf breiter Front“: Laden und Bezahlen müsse einfach und unkompliziert gestaltet sein. „Künftig kann an öffentlich zugänglichen Ladesäulen einfach und schnell mit gängiger Kredit- und Debitkarte bezahlt werden. So kann jeder jederzeit an diesen Ladesäulen Strom laden und bezahlen – auch Kunden, die kein Smartphone besitzen. Zugleich wird so das grenzüberschreitende Laden und Bezahlen an Ladesäulen ermöglicht, denn die Kreditkarte ist überall einsetzbar.“
Die Änderung der Ladesäulenverordnung sieht vor, dass Ladesäulenbetreiber künftig mindestens eine kontaktlose Zahlung mittels gängiger Debit- und Kreditkarte als Mindeststandard anbieten müssen. Allerdings gilt die Regelung zum einheitlichen Bezahlsystem lediglich für alle Ladesäulen, die ab dem 1. Juli 2023 erstmalig in Betrieb genommen werden. Bestehende Ladesäulen müssen nicht nachgerüstet werden.