Eines der in den vergangenen Jahren eifrig genutzten Förderinstrumente für die Elektromobilität wird aktuell novelliert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat den Entwurf der neuen Förderrichtlinie zum sogenannten Umweltbonus in die Ressortabstimmung geschickt.
Bereits bekannt ist, dass die Fördersumme, abhängig von den Kosten für das E-Fahrzeug, sinkt. Bei Anschaffungskosten bis 40.000 Euro beträgt die Förderung künftig 4.500 Euro statt bisher 6.000 Euro, bis 65.000 Euro sinkt sie von 5.000 auf künftig 3.000 Euro. Hybrid-Modelle werden nicht mehr gefördert, ebenso E-Fahrzeuge, die teurer als 65.000 Euro sind. Auch bleibt die Förderung künftig auf Privatpersonen beschränkt. Neu ist dagegen, dass ab dem 1. September 2023 neben Privatpersonen auch gemeinnützige Organisationen weiterhin vom Umweltbonus profitieren sollen.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck sieht in der Novelle eine dringend nötige Anpassung: „Ab 2023 fokussieren wir uns bei der E-Auto-Förderung voll auf Klimaschutz und rein batterieelektrische Fahrzeuge. Ziel ist, mit den Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, größtmögliche Effekte zu erzielen und diejenigen beim Umstieg auf E-Mobilität zu unterstützen, die diese Förderung am nötigsten brauchen.“
Nach Abschluss der Ressortabstimmung muss die novellierte Förderrichtlinie noch von der Europäischen Kommission beihilferechtlich geprüft werden. Abschließend wird die novellierte Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht und im Herbst 2022 in Kraft treten.