Die Bundesländer haben eine ausführliche Stellungnahme zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Konkret fordert der Bundesrat deutliche Anpassungen am Gesetzentwurf.
- In Bezug auf den Ausbau der Verteilnetze soll bei Ausbauvorhaben, die der Integration von erneuerbaren Energien in das Netz dienen, das öffentliche Interesse gesetzlich festgestellt werden. Zudem soll die für Übertragungsnetze geltende Privilegierung von Optimierungs-, Verstärkungs- und Ausbauvorhaben künftig auch für Verteilnetze gelten.
- Die Bundesländer wolllen zudem eine Prüfung, ob die auf Wärmepumpen beschränkte Privilegierung des Paragraphen 22 des Energie-Umlagen-Gesetzes auf weitere Technologien zur Sektorenkopplung im Bereich Power-to-Heat ausgeweitet werden kann.
- Die Bundesländer wünschen sich zudem, dass die Wärmeversorgung stärker in den Fokus genommen wird. Insbesondere fordern sie ein rasches Inkrafttreten der Bundesförderung effizienter Wärmenetze mit langfristiger Perspektive über 2030 hinaus. Dazu ist aus Sicht des Bundesrates jährlich eine Summe von mindestens 2,5 Milliarden Euro erforderlich.
- Die Rolle der Kraft-Wärme-Kopplung für die Wärmeversorgung und Versorgungssicherheit soll stärker als bisher betont werden.
- Bezüglich Solarenergie wünschen sich die Bundesländer, dass regulatorische Hürden für Stecker-Solar-Geräte abgebaut werden.
- Der Bundesrat diskutiert darüber hinaus, die im EEG geregelte finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau von Windenergie und Freiflächen-Photovoltaikanlagen zukünftig bundesweit verpflichtend auszugestalten.
In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung die Forderungen des Bundesrats weitestgehend ab oder stellt lediglich eine weitere Prüfung in Aussicht.