Der Bundesrat hat umfangreiche Änderungen am Gesetzentwurf zur EEG-Reform gefordert. Die Bundesländer sehen vor allem die Akzeptanz des Ausbaus erneuerbarer Energien gefährdet. Die Bundesregierung lehnt die Ländervorschläge in ihrer Gegenäußerung ab.
Mit ihrem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Förder- und Vermarktungsbedingungen für erneuerbare Energien neu ausrichten. Vorgesehen sind unter anderem Änderungen bei der Förderung von Photovoltaik, bei der Direktvermarktung und bei den Ausschreibungen für erneuerbare Energien.
Besonders kritisch sieht der Bundesrat hierbei die geplante Abschaffung der Einspeisevergütung für neue Solaranlagen auf Dächern bis 2032. Die Bundesländer fordern, den PV-Ausbau auf Gebäuden weiterhin gezielt anzureizen. Sie wenden sich zudem gegen eine stärkere Verlagerung des PV-Zubaus von Dächern auf Freiflächen.
Die bisherige Zielsetzung, nach der der Zubau auf Gebäuden mindestens dem Ausbau auf Freiflächen entsprechen soll, müsse bestehen bleiben. Zur Begründung verweisen die Bundesländer auf Nutzungskonkurrenzen um verfügbare Flächen. Außerdem seien Dachanlagen wichtig, um die Akzeptanz der Energiewende zu sichern.
Wichtig ist den Bundesländern auch ein kritischerer Blick auf die geplante Ausweitung der Direktvermarktung. So sollen auch kleinere Anlagen schneller ihren Strom direkt vermarkten. Der Bundesrat hält die dafür erforderlichen technischen und marktlichen Voraussetzungen jedoch noch nicht für ausreichend entwickelt.
Es fehlten insbesondere flächendeckend verfügbare intelligente Messsysteme sowie geeignete Dienstleister für die Vermarktung kleiner Strommengen. Eine beschleunigte Umstellung könne daher die Betreiber kleiner Anlagen vor praktische Schwierigkeiten stellen.
Auch die gemeinschaftliche Eigenversorgung mit regional erzeugtem Ökostrom sieht der Bundesrat durch die geplanten Regelungen gefährdet. Energy Sharing sollte weiterentwickelt werden. Dazu müssten die Anforderungen an Bilanzierung und Marktkommunikation vereinheitlicht und digitalisiert sowie bürokratische Vertragsprozesse standardisiert werden.