EEG-Novelle: Arbeitsentwurf entzündet Debatte

vom 26.02.2026

Die Bundesregierung arbeitet, das war weithin bekannt, an einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Dass es dabei um eine grundlegend neue Ausrichtung geht, die vor allem Kosten senken soll, war ebenfalls bekannt. Nun ist eine Arbeitsversion des Gesetzentwurfs bekanntgeworden. 

Der mit dem Vermerk „VS – Nur für Dienstgebrauch“ vesehene Entwurf ist datiert auf den 22. Januar. Deutlich wird darin das Ziel des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) rund um die Novellierung des EEG: Der Ausbau erneuerbarer Energien soll stärker an Marktpreisen, Systembedarf und europäischen Vorgaben ausgerichtet werden.

Unverändert bleibt dabei das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern; Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen werden dafür bis 2032 fortgeschrieben.

Die Gesetzesreformer erhoffen sich, dass der EE-Ausbau zukünftig kosteneffizienter vollzogen wird.

Die deutlichste Änderung betrifft den Bereich Solarenergie. Hier will der Bund offenbar verstärkt auf Freiflächenanlagen setzen. Die Förderung des bislang größten Segments im PV-Bereich, sprich der Aufdachanlagen bei Privathaushalten bis 25 Kilowattpeak Leistung, soll komplett eingestellt werden.

Moderat erhöht werden die Ausschreibungsmengen für Bioenergie. Flexible Biogasanlagen sollen demnach künftig eine ergänzende Rolle im Stromsystem übernehmen, indem sie die Schwankungen aus Wind- und Solarstrom ausgleichen. 

Zentraler Ankerpunkt der EEG-Reform ist die verstärkte Marktintegration der erneuerbaren Energien. Die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen wird demzufolge abgeschafft, selbige müssen den produzierten Strom grundsätzlich direkt vermarkten. Zudem gibt es in Zeiten negativer Strompreise keine Vergütung mehr. Laut BMWE soll sich die Einspeisung künftig konsequent an Nachfrage und Preissignalen orientieren. 

Das Förderende für Kleinanlagen begründet das BMWE damit, dass speziell kleinere Photovoltaikanlagen aufgrund gesunkener Kosten häufig auch ohne Förderung wirtschaftlich zu betreiben seien, wenn sie einen hohen Eigenverbrauch erreichten. Parallel sollen Hürden für Anlagen fallen, die keinen Strom ins Netz einspeisen. 
  
Die bisherige Ausfallvergütung wird abgeschafft, stattdessen ist eine befristete Marktwertdurchleitung für kleinere Anlagen vorgesehen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist darüber hinaus die Systemintegration. Neuanlagen sollen zukünftig stets mit Speichern errichtet werden. Kleinere Anlagen unterliegen künftig dauerhaft einer Begrenzung ihrer Einspeisespitzen auf 50 Prozent der installierten Leistung.

Weiterhin sieht die Bundesregierung ein Finanzierungsmodell mit zweiseitigen Differenzverträgen (Contracts for Difference, CfD) vor. Für geförderte Anlagen ab 100 Kilowatrtpeak werden zusätzliche Erlöse in Hochpreisphasen teilweise abgeschöpft. Diese Mittel sollen zur Finanzierung des Fördersystems beitragen; Biomasseanlagen sind davon ausgenommen. 

Neben den strukturellen Änderungen sieht der Arbeitsentwurf auch reduzierte Berichtspflichten vor, einfachere Regelungen zur Anlagenzusammenfassung und die Beseitigung rechtlicher Unklarheiten bei Biomasse-Anschlussförderungen sowie bei der finanziellen Beteiligung von Kommunen. 

Ziel ist es, die EEG-Reform noch vor der Sommerpause zu verabschieden.

EEG-Arbeitsentwurf in toto

Erwartbar hat der veröffentlichte Arbeitsentwurf viel Kritik erregt. So sprach etwa die Naturschutzorganisation BUND vom „nächsten Schlag gegen die Energiewende“. Die Organisation befürchtet unter anderem, „das komplette Aus für Solarenergie auf Gebäuden“, wenn Anlagengrößen bis 25 Kilowattpeak künftig nicht mehr mit einer Einspeisevergütung gefördert werden. Kleine PV-Anlagen seien entscheidend für die gesellschaftliche Akzeptanz. „Sie sind eine Erfolgsgeschichte der Energiewende.“ Die Bundeswirtschaftsministerin riskiere damit auch Jobverluste in der Solarwirtschaft. 

Linke und Grüne warfen der Bundeswirtschaftsministerin vor, Politik nur im Interesse der Gaslobby zu betreiben. Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, Katharina Dröge, sagte, Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche plane einen „Solarkiller“.

Der Bundestagsabgeordnete der Linken Jörg Cezanne sagte, er sei erschüttert, „mit welcher Vehemenz Ministerin Reiche die Energiewende ausbremsen will“. Sie sabotiere „eine zukunftsfähige Wirtschafts- und Klimapolitik.“

Kritik kam auch von der mit der Union koalisierenden SPD. So sieht die Bundestagsabgeordnete Nina Scheer nach dem kürzlich geleakten Referentenentwurf zum Netzanschlusspaket einen weiteren Entwurf, „der den Aussagen des Koalitionsvertrages zur Energiewende widerspricht“. Er schränke Erneuerbare ein, „statt für Stabilität zu sorgen, um alle Potenziale der erneuerbaren Energien nutzen zu können.“

Philipp Schröder, Gründer des Energieunternehmens 1KOMMA5°, erwartet zugleich kaum Einsparungen für den Fiskus. „Die finanziellen Belastungen im System stammen heute vor allem aus langfristigen Vergütungszusagen der frühen Ausbaujahre.“ An der garantierten Vergütung für bestehende Anlagen wird sich jedoch nichts ändern. Grundsätzlich sei der reine Marktbetrieb aller Anlagen erstrebenswert. Doch dafür sei der Netzbetrieb in Deutschland noch nicht ausreichend digitalisiert. „Wir sollten stärker auf Anreize zur Flexibilisierung im Bestand setzen, etwa durch Speichernachrüstung statt dauerhafter Volleinspeisung.“