Im Rahmen des Osterpaketes hat die Bundesregierung auch das EEG einer ziemlich umfassenden Novelle unterzogen. Die meisten der Änderungen greifen dabei erst zu Beginn des neuen Jahres. Aber einige Teile des EEG 2023 sind bereits jetzt in Kraft getreten. Unter anderem können sich PV-Anlagenbetreiber freuen, die neue Projekte verwirklichen wollen.
Denn die Einspeisevergütung für alle neuen PV-Dachanlagen ist bereits Ende Juli auf bis zu 13,4 Cent pro Kilowattstunde gestiegen. Diese Anpassung gilt für neue Anlagen, die frühestens ab 30. Juli 2022 in Betrieb gegangen sind. Allerdings gibt es noch eine Hürde: Die EU-Kommission muss der Anpassung noch beihilferechtlich zustimmen. Die Bundesregierung rechnet mit einer Entscheidung noch in diesem Jahr.
Konkret sieht das novellierte EEG vor, dass Photovoltaik-Anlagen in der Direktvermarktung bis 10 Kilowattpeak Leistung 8,60 Cent pro Kilowattstunde erhalten, bis 40 Kilowattpeak sind es 7,50 Cent je Kilowattstunde und bis 750 Kilowattpeak 6,20 Cent pro Kilowattstunde. Im Fall der Option einer festen Einspeisevergütung fallen die Vergütungen jeweils 0,4 Cent pro Kilowattstunde niedriger aus. Neu ist der Bonus für Volleinspeiser: Bei PV-Anlagen bis 300 Kilowattpeak liegt er zwischen 3,8 und 5,1 Cent pro Kilowattstunde.
Die ASEW unterstützt das Netzwerk dabei, das Potenzial für mögliche neue PV-Kund:innen zu adressieren. Mit unserem Informationspaket Volleinspeisung geben wir Stadtwerken Hilfsmaterialien an die Hand, um Kund:innen über die attraktiven Möglichkeiten zu informieren.