EnEfG-Novelle: Zurück zu EU-Mindeststandard

vom 17.09.2026

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Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein „Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie“ vorgelegt. Damit werden die Vorgaben des nationalen Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) weitgehend auf EU-Recht zurückgesetzt.

Die Bundesregierung will damit „eine Übererfüllung von EU-Vorgaben, das sogenannte Gold-Plating, verhindern und eine erhebliche Entlastung der Wirtschaft erreichen“.

Die mit dem Gesetzentwurf ebenfalls zu erfüllende EU-Energieeffizienzrichtlinie sieht unter anderem vor, den EU-Endenergieverbrauch bis 2030 um mindestens 11,7 Prozent gegenüber 2020 zu senken. Außerdem verankert sie den Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ als Grundprinzip europäischer Energiepolitik.

Der vorliegende Entwurf sieht unter anderem vor, die bestehende Meldepflicht von Abwärmepotenzialen für die meisten Betriebe zu streichen. Nur noch für Betriebe mit einem Energieverbrauch von 23,6 Gigawattstunden (bislang 7,5) sind Energie- oder Umweltmanagementsysteme verpflichtend.

Auch die Mindesteffizienzanforderungen an Rechenzentren werden gelockert. Die Frist für neue Rechenzentren, um Effizienzvorgaben einzuhalten, steigt von zwei auf vier Jahre. Zudem müssen sie ihren Strom erst drei Jahre später (ab dem 1. Januar 2030) komplett aus erneuerbaren Energien decken.

Die gesetzliche Vorgabe zur Nutzung von Abwärme wird flexibler ausgestaltet. Abwärme muss nur dann genutzt werden, wenn ein passendes Wärmenetz in der Nähe vorhanden ist.

Für Großinvestitionen soll der Grundsatz gelten: „Energieeffizienz an erster Stelle“. Bei Investitionen von über 100 Millionen Euro (bei Verkehrsinfrastruktur: 175 Millionen Euro) soll geprüft werden, ob es energieeffizientere Alternativen gibt.