Energie-Gesetz-Marathon: Mission accomplished?

vom 11.07.2022

Mit der Novellierung bzw. teilweise Neuschöpfung von mehr als zehn energierelevanten Gesetzen haben Bundestag und Bundesrat Ende der Woche, und damit pünktlich vor Beginn der sitzungsfreien Sommerzeit, einen wahren Gesetzesmarathon hinter sich gebracht. Der Grund: Laut Bundesregierung sind die erneuerbaren Energien zu einer Frage der nationalen Sicherheit geworden. Die „größte[…] energiepolitische[…] Novelle seit Jahrzehnten“ dient nun dazu, deren Ausbau „zu Wasser, zu Land und auf dem Dach“ erheblich zu beschleunigen.

Wesentliches Basisziel ist dabei insbesondere die deutliche Anhebung des erneuerbaren Ausbauziels für 2030 auf mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs. Um dies zu gewährleisten, wird unter anderem der Rechtsgrundsatz gelten, dass die Nutzung aller erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient.

Neuerungen gibt es auch bei den Umlagen: Die Finanzierung des EEG wird künftig komplett von einem Sonderhaushalt des Bundes übernommen. Das heißt, die EEG-Umlage entfällt damit permanent. Parallel werden die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage künftig nur für die Entnahme von Strom aus dem öffentlichen Netz erhoben. So fallen künftig keine Umlagen mehr bei Eigenverbrauch und Direktbelieferung an.

Neu hinzu kamen das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz sowie einige Paragraphen im Energiesicherungsgesetz. Befristet bis zum 31. März 2024 soll Erdgas im Stromsektor eingespart und insgesamt die Versorgungssicherheit erhöht werden. Dafür werden Kohlekraftwerke, die 2022 und 2023 aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes in die Netzreserve gewechselt sind oder wechseln als Substitution für Gaskraftwerke dienen. Zudem wird die bestehende Sicherheitsbereitschaft von Braunkohlekraftwerken modifiziert. Bei Vorliegen der Alarm- oder Notfallstufe Gas können diese Kraftwerke per Rechtsverordnung der Bundesregierung abgerufen werden.

Am einschneidensten im Falle einer Gasmangellage sind sicherlich die Bestimmungen der neuen Paragraphen im Energiesicherungsgesetz. Präzisiert wurden das außerordentliche gesetzliche Preisanpassungsrecht (§ 24 EnSiG). Voraussetzung für Preisanpassungsrechte ist die Feststellung einer erheblichen Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland durch die Bundesnetzagentur; eine automatische Aktivierung wird es nicht geben. Neu hinzu kam die sogenannte saldierte Preisanpassung. Über eine noch zu erarbeitende Verordnung können Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung von Erdgas über einen Umlagemechanismus auf alle Kund:innen gewälzt werden.

Ebenfalls neu, Stichwort Gazprom Germania bzw. Uniper, sind Eingriffsmöglichkeiten des Bundes in Unternehmen, die als kritisch für das Funktionieren der Energieinfrastruktur eingestuft sind. Die Durchführung und praktische Umsetzung von Stabilisierungsmaßnahmen wird erleichtert. Im Falle einer Treuhänderschaft sind ergänzende Regelungen für Kapitalmaßnahmen möglich.

Energiesicherheit: Ein wahrer Gesetzesmarathon