
In gut acht Monaten endet die Frist, in der das erste Re-Audit nach DIN EN 16247-1 spätestens erfolgen muss. Damit bleibt vielen Unternehmen noch etwas Zeit, um den Anforderungen des Gesetzgebers gerecht zu werden. Das wiederum bietet Stadtwerken Ansätze für den Vertrieb entsprechender Leistungen. Kürzlich erst hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sein Merkblatt für Energieaudits überarbeitet und ebenfalls einen angepassten Leitfaden zur Erstellung der Auditberichte veröffentlicht.
Gerade im Lichte der sich abzeichnenden Novelle des EDL-G, die vermutlich noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet wird, ist es sinnvoll, die eigenen Kenntnisse vor dem nächsten Audit aufzufrischen. Die Novelle beinhaltet
- eine Bagatellgrenze für Unternehmen, die bei 400.000 Kilowattstunden Gesamtenergieverbrauch liegt, bezogen auf das dem verpflichtenden Audit vorangehende Kalenderjahr,
- die Registrierungspflicht für Energieauditoren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), bevor diese das erste Energieaudit durchführen,
- den Nachweis erforderlicher Fachkenntnisse durch Energieauditoren, die durch regelmäßige Fortbildungen auf dem aktuellen Stand der Technik gehalten werden müssen sowie
- die Nachweispflicht für Unternehmen gegenüber dem BAFA, spätestens zwei Monate nach der Durchführung eines Energieaudits über ein noch einzurichtendes Online-Portal.
Insbesondere sollte man die bereits in Ansätzen erkennbare Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung und Listung beim BAFA im Auge behalten.
Damit Energieauditoren auch mit diesen Anpassungen weiterhin gut gerüstet sind, unterstützen wir beim Thema Energieaudits mit dem ASEW-Kompaktseminar „Energieaudit 2019“ am 28. Mai 2019 in Burg. Die Teilnehmer frischen unter anderem ihr Wissen zum Energieauditprozess auf und diskutieren mögliche vertriebliche Ansätze für die neue Auditwelle.
Ansprechpartner
Samy Gasmi
0221.931819-13
gasmi@asew.de