Das Bundeswirtschaftsministerium senkt zu morgen die Fördersummen für Energieberatungen. Betroffen sind die beiden Förderprogramme „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) sowie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN).
Von Ministeriumsseite heißt es dazu, dass die Energieberatungsprogramme derzeit stark nachgefragt würden. Die Anzahl der Anträge für Energieberatungen in Wohngebäuden hätten bis Juli 2024 mit 80.000 einen neuen Höchststand erreicht. Unter anderem angesichts der haushaltspolitischen Gesamtlage sei daher eine Anpassung der Fördersätze und der Zuschusshöhen unerlässlich.
Ab dem 07. August wird die Förderung von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars reduziert. Die maximalen Zuschussbeträge pro geförderte Beratung sinken um die Hälfte gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen.
Unverändert bleibe dabei der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) und die höheren förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen, z.B. für die Gebäudehülle und für Fenster.
Im EBW-Förderprogramm hat sich laut BMWK die Nachfrage in den letzten Jahren vervielfacht (2019: rund 10.000; 2023: 130.600; bis Anfang Juli 2024: über 80.000). Auch im EBN-Förderprogramm habe es einen deutlichen Zuwachs gegeben: 2023 gingen rund 6.000 Anträge ein, bis Anfang Juli 2024 waren es bereits rund 3.200.