Rund zwei Jahre wurde erfolglos über eine Reform verhandelt, nun zieht die Bundesregierung Konsequenzen, die auch den fortgesetzten Forderungen von Umweltverbänden Rechnung tragen: Die Bundesrepublik kündigte ihren Ausstieg aus dem Energiecharta-Vertrag (ECT) an.
Die Regierungsfraktionen haben sich wohl auf die Eckpunkte der künftigen deutschen Handelspolitik geeinigt. In diesem Rahmen fiel der Beschluss zum Austritt aus der Energiecharta. Das Verhandlungsergebnis der EU über eine Reform des Vertrages habe die eigene Erwartung „nicht ausreichend erfüllt“. Deutschland wolle daher ähnlich wie Frankreich, Spanien oder Polen „zügig“ den Austritt aus dem Energiecharta-Vertrag beschließen.
Die Energiecharta trat 1998 in Kraft. Ziel war es, Osteuropa und die Nachfolgestaaten der Sowjetunion in die europäischen Energiemärkte einzubeziehen. Unter anderem sieht dieser Vertrag den wechselseitigen Schutz von Investitionen vor. Für Streitfälle gibt es außergerichtliche Schiedsstellen. Umweltgruppen kritisieren den Vertrag schon länger.