Energieeffizienz: EnEfG-Novelle passiert Kabinett

Die Novellen zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und zum Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) wurden in der letzten Woche durch das Bundeskabinett beschlossen. Die Entwürfe gehen nun in das parlamentarische Verfahren.
Laut Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche setze der Bund fortan auf  „zielgerichtete statt auf pauschale Vorgaben und konzentriere[…] verbindliche Anforderungen auf besonders energieintensive Betriebe.“ Für die Wirtschaft schlage eine deutliche Entlastung von mehr als 3 Milliarden Euro zu Buche.
Angestoßen wurde eine Überarbeitung der Gesetze bereits vergangenes Jahr, um Vorgaben der Europäischen Energieeffizienzrichtlinie EED und das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung beschlossene Angleichen an die Mindestanforderungen der EED umzusetzen. Dies hat verschiedene Entlastungen bzw. Pflichtbefreiungen für Unternehmen zur Folge; so wurden etwa Fristen und Schwellenwerte entschärft.
Was soll sich ändern?
  • Vor allem ändern sich Vorgaben für Unternehmen und Rechenzentren – und zwar rund um Abwärme, Energieaudit und Energiemanagementsysteme.
  • So soll die Pflicht zum Energieaudit in Zukunft nicht mehr an den KMU-Status eines Unternehmens gebunden sein, sondern für alle Unternehmen ab einem Gesamtendenergieverbrauch ab 2,77 Gigawattstunden im Jahr (im Drei-Jahresmittel) gelten.
  • Die Pflichtschwelle zur Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 bzw. EMAS wurde deutlich angehoben: Statt der derzeit geltenden 7,5 Gigawattstunden pro Jahr kommen künftig 23,6 Gigawattstunden pro Jahr als Grenze zum Tragen.
  • Zusätzlich wurde hierbei zudem die ISO 14001 als Erfüllungsoption aufgenommen.
  • Umsetzungspläne für wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen sollen fortan nicht mehr extern zertifiziert werden müssen, dafür aber von der Geschäftsführung jährlich unterzeichnet werden.
  • Die Pflichten zur Abwärmenutzung, -vermeidung und -meldung wurden deutlich reduziert und stärker an die europäischen Vorgaben angepasst.
  • Für Rechenzentren gelten besondere Bestimmungen, beispielsweise für den Einsatz von Strom aus Erneuerbaren Energien.
  • Explizite Einsparverpflichtungen werden weiterhin nicht für Unternehmen angewendet – allerdings für sogenannte Öffentliche Stellen (des Bundes oder der Länder).
Was bedeutet das für Stadtwerke?
Auch wenn die Novellen für einige Unternehmen ein Ende der Pflicht für ein zertifiziertes Energiemanagement bedeuten könnten, gelten zunächst die bestehenden Gesetze. Stadtwerke tun gut daran, nicht nur ihren Gewerbe- und Industriekunden zu empfehlen, sich an eben diese zu halten.
Denn auch wenn die Novelle ein Ende mancher Pflichten in Aussicht stellt: Zunächst muss der Gesetzesentwurf das parlamentarische Verfahren durchlaufen – und die parlamentarische Sommerpause steht bereits vor der Tür.
Das BAFA führt parallel seit einem Jahr Stichprobenkontrollen durch, um die Einhaltung der Fristen und Pflichten der Unternehmen zu überprüfen und kann bei Versäumnissen empfindliche Bußgelder verhängen (im Falle nicht vorliegender Energie- bzw. Umweltmanagementsysteme können das bis zu 100.000 Euro sein!).
Unser Rat: Behalten Sie die Entwicklung weiterhin im Auge, richten sich aber zunächst streng nach der geltenden Rechtslage.
Der nächste Schritt für Stadtwerke
Unser Online-Seminar am 13. August 2026 um 14.00 Uhr geht tiefer auf die einzelnen Pflichten und Änderungen ein, und auch unser Informationspaket zum EnEfG wird laufend aktualisiert.