Energiegesetze: Koalitionäre sind sich einig

vom 06.07.2026

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Die Bundesregierung hat intern eine Einigung zur Ausgestaltung zweier zentraler Energiegesetze erzielt: Sowohl das Kraftwerksgesetz (Strom VKG) als auch das Gebäudemodernisierungsgesetz können damit in das parlamentarische Verfahren gehen. Ersteres wird wohl noch diese Woche in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden. Für das GModG war das kurz angedacht, allerdings soll selbiges nun doch erst im September durch den Bundestag gehen.

Auf der Zielgeraden gab es im Detail noch einige Änderungen im Vergleich zu den bekanntgewordenen und diskutierten Entwürfen, vor allem angesichts substanzieller Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des GModG-Entwurfs:

  • Die Bundesregierung soll bis zum 1. Dezember ein Gesetz zur genauen Ausgestaltung der bisher nur angedachten und benannten Grüngas- und Grünheizölquote vorlegen.
  • Gas- wie Öllieferanten sollen dazu verpflichtet werden, im Gebäudesektor „ab dem Jahr 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umzustellen“. Das ist zwar weniger als ein explizites Verbot von fossil betriebenen Heizungen (wie in Paragraph 72 GEG konstatiert), adressiert aber Bedenken wegen der Verfassungsmäßigkeit eines Wegfalls dieser Bestimmung.
  • Hocheffiziente KWK-Anlagen sollen nun auch offiziell als neue Heizungsoption gelten.
  • Erhalten bleibt die Heizkostenbremse: Vermieter müssen beim Einbau neuer Gas- und Ölheizungen die Hälfte der Netzentgelt- und CO2-Kosten tragen, bei Biogas- oder -ölbeimischung die Hälfte der Kosten bis zu einer Schwelle von 30 Prozent.
  • Gaslieferanten müssen künftig den Biogas-Anteil auf der Rechnung gesondert ausweisen.
  • Die Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten sollen in diesem Jahr am 8. September sowie am 22. Dezember mit einem Volumen von je 4,5 Gigawatt erfolgen.
  • Der Höchstwert für Gebote soll von 173.000 auf 244.000 Euro pro Megawatt und Jahr angehoben werden. 
  • Der sogenannte Südbonus soll erst greifen, wenn ein Drittel der ausgeschriebenen Leistung auf Standorte außerhalb des netztechnischen Südens entfällt. 

 

Kritisch sieht die Regelungen des GModG unter anderem das Fraunhofer IFAM. In einer Studie konstatiert das Institut, dass auch unter dem GModG Gasnetze in Wohngebieten aller Wahrscheinlichkeit nach spätestens 2045 großflächig stillgelegt werden, weil Energieversorger unter realistischen Bedingungen spätestens 2045 keine wettbewerbsfähigen Gaspreise mehr anbieten könnten.

Das Fraunhofer hat eine Vielzahl verschiedener Szenarien durchgerechnet, um zu prüfen, ob eine Aufrechterhaltung der Netze bei z.B. 50 oder 25 Prozent Restauslastung noch bezahlbar ist. Antwort: Nein, da die Preise für den Bezug von Gas/Biogas spätestens 2045 nicht mehr wettbewerbsfähig sind.

Das gilt für alle Szenarien. Das heißt: Selbst bei den konservativsten Annahmen zum Biogaspreis wäre die Gasheizung kostentechnisch noch weiter von der Wärmepumpe entfernt als heute bereits.

Eine dauerhafte Aufrechterhaltung der Netze mit geringer Auslastung kommt für das Fraunhofer damit nicht infrage. Für die Netzbetreiber ist das ein viel zu hohes Risiko, sie können nicht damit rechnen, dass jemand ihnen noch das Gas abnimmt und werden ihre Netze folglich bis spätestens 2045 stilllegen.

Von der Batteriespeicherbranche gibt es vor allem Kritik an der Anhebung der Kompensation für die Vorhaltung von Gasverstromungs-Kapazitäten. Während hier eine Megawattstunde mit 244.000 Euro vergolten werde, nähere sich der Preis für die Speicherung in Großbatteriespeichern einem Cent je Kilowattstunde (sprich: einem Zweihundervierundvierzigstel der im Strom VKG-Entwurf vorgesehenen Vergütung.