Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Bundestages hat eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf „zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften“ abgehalten. Insgesamt stieß dieser auf ein eher positives Echo. Allerdings sprachen sich die Expertinnen und Experten für noch weitergehende Änderungen aus, um Stromsicherheit und Preisstabilität zu garantieren. Im Fokus standen insbesondere die Novellen des EEG, des EnWG sowie des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG).
Sandra Rostek vom Hauptstadtbüro Bioenergie begrüßte die vorgesehene Aussetzung der Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge im EEG sowie die Flexibilisierung des Güllebonus. Es seien jedoch noch weitere Änderungen zwingend notwendig, damit die Änderungen im EEG für zusätzliche Biogasmengen einen Anreiz setzen könnten.
Auch aus Sicht von Jan Wullenweber vom Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) sollte der Gesetzgeber weitere bau- und genehmigungsrechtliche Restriktionen angehen, die aktuell der erweiterten Verstromung von Biogas entgegenstünden. Nicht aus dem Blick geraten dürfe beim Bemühen um zusätzliche erneuerbare Stromerzeugung aber, „dass die Stromnetze noch nicht überall die Kapazitäten haben, um zusätzliche Solarstrommengen aus Freiflächenanlagen aufzunehmen“. Daher sei es wichtig, für Netzausbau und dezentrale Speichermöglichkeiten den richtigen Rahmen zu setzen.
Auf Inkonsistenzen wies Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht hin. So gebe es beispielsweise Verfahrensvereinfachungen für Anlagenbetreiber, indem eine Anzeigepflicht oder Genehmigung für Veränderungen im Nachgang ermöglicht werde. Dies habe eine deutlichen Beschleunigungseffekt gegenüber den Fällen, wo zunächst eine Genehmigung beantragt werden muss, um von der Behörde einen Bescheid zu bekommen.
Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW) Carsten Körnig begrüßte die vorgezogene Abschaffung der sogenannten 70-Prozent-Regel – kleinere PV-Anlagen dürfen derzeit nur 70 Prozent der Maximalleistung ins Netz einspeisen –, allerdings sei weiterhin die Einführung einer Freigrenze für kleinste Erzeuger notwendig, um diese sinnvollen Anwendungsmöglichkeiten für die Beteiligung von Mieterhaushalten an der solaren Eigenversorgung zu entbürokratisieren.
Als wichtig und richtig sieht Carsten Pfeiffer vom Bundesverband Neue Energiewirtschaft die Regelung an, mit der die stromintensivere Industrie die Möglichkeit erhält, Strom flexibel zu verbrauchen. Das habe eine extrem hohe Relevanz, da eine hohe Gigawattzahl an Stromnachfrage so sehr zeitnah verschoben werden könne.
Ralf Bischof von der RBID GmbH verwies auf Engpässe bei den Stromnetzen, die dazu führten, dass pro Jahr drei Prozent der erneuerbaren Energieerzeugung abgeschaltet würden. Daher seien die Regelungen zur temporären Höherauslastung der Netze richtig. Die Maßnahmen seien jedoch auf das Höchstspannungsnetz und damit das Übertragungsnetz beschränkt. Es sei nicht erkennbar, warum solche Maßnahmen nicht auch in der Hoch- und Mittelspannung beziehungsweise in den Verteilnetzen möglich sein sollen. Gerade mit Blick auf die Windenergie könne dadurch im Winter ein großer Effekt erzielt werden.