Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (2023/2413 – RED III) beschlossen. Dieses betrifft zunächst Onhore-Windräder, Solarenergie sowie Energiespeicher am selben Standort.
Durch Beschleunigungsgebiete und verkürzte Genehmigungszeiten sollen die Genehmigungsverfahren wesentlich schneller durchlaufen werden. So können etwa Vorhaben innerhalb dieser Gebiete in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach den neuen Bestimmungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz genehmigt werden.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ist vom breiten Nutzen der Gesetzesanpassung überzeugt: „Mit der Umsetzung der europäischen Regeln zu den Erneuerbaren Energien beschleunigen und vereinfachen wird den Zubau von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Solaranlagen. Die Regelungen ergänzen die vielen Beschleunigungsschritte, die wir schon gemacht haben, und werden den so wichtigen Ausbau der Erneuerbaren zusätzlich beschleunigen. Und wir ermöglichen es jetzt auch gemeinnützigen Organisationen, Erneuerbare Energien zu installieren, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren.“
Die im letzten Jahr überarbeitete RED III sieht vor, dass der Anteil von erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch der EU auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert werden muss. Um dieses Ziel zu erreichen, sind in der Richtlinie insbesondere Maßnahmen vorgesehen, um die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien deutlich zu beschleunigen.