EnSiG-Novelle: Bundestag verabschiedet Änderungen

vom 30.09.2022

Der Bundestag hat das „Zweite Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes [EnSiG] und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften“ verabschiedet. Neben dem EnSiG werden darin auch Details unter anderem des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) angepasst.

Eine wichtige Änderung betrifft das bestehende Repowering-Verbot für große Solar-Freiflächenanlagen. Ab Januar 2023 wird dieses wegfallen. Solaranlagen können ihre Leistung so binnen kurzer Zeit erhöhen. Dadurch kann rasch zusätzlicher regenerativer Strom erzeugt werden. Außerdem wird bei den EEG-Ausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen die maximale Gebotsgrenze von 20 auf 100 Megawatt angehoben.

Weitere Hürden fallen durch die Aussetzung der Zertifizierungspflichten für Solaranlagen, die Reduzierung der Mindestabstände von PV-Anlagen sowie eine Aufhebung der Leistungsbegrenzung auf 70 Prozent.

Auch Biogasanlagen profitieren. So gibt es Korrekturen für die EEG-Förderung von Biogasanlagen für die Jahre 2022 bis 2024, auch werden die Deckelung, die Beschränkung der Bemessungsleistung sowie die bestehende Beschränkung für die Produktion von Biogas für bauplanungsrechtlich privilegierte Biogasanlagen ausgesetzt. Zudem wird der Güllebonus flexibilisiert. Die Bundesregierung erwartet, dass bestehende Biogasanlagen so kurzfristig bis zu 20 Prozent mehr Gas produzieren können.

Neuregelungen betreffen auch Windanlagen. Hier werden Beschränkungen für den Nachtbetrieb temporär ausgesetzt.

Das GEG soll reformiert werden, am mangelnden Tempo des Bundes gibt es Kritik.